Mietkaution zurück bekommen - Mietrecht
Fragestellung
ich fürchte um meine Kaution. Ich habe meine Wohnung komplett renoviert geputzt nicht nur gefegt. In der Wohnung, in der ich seit 3 Wochen nicht mehr bin, haben die Vermieter zugang und sicherlich gesehen, dass da nichts zu holen sind. Heute bin ich nochmal hin um nochmal alles zu kontrollieren, da entdeckte ich den ganzen Hausflur entlang post-its wo spuren zu sehen sind. Die sollen mir wohl sagen, dass ich die Wände beim Umzug beschmutzt habe. Ich habe aber mit sicherheit nicht all diese Spuren gemacht. bin ich auch verpflichtet den Hausflur den die Vermieter ebenfalls benutzen, so zu verlassen, als wäre er neu. mit anderen Worten, muss ich diese Spuren beseitigen, auch wenn nicht alle von mir sind? Habe dort 3 Jahre gewohnt. Hoffe ich habe meine Frage gut gestellt, den ich weiß dass die Frau des Vermieters meine Kaution haben will.
Ich benötige eine Antwort die ich denen vorlegen kann. Ich bin in großer Sorge
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Solange Sie solche von Ihnen angeblich stammenden Schäden/Gebrauchsspuren nicht im Rahmen eines Übergabeprotokolls anerkannt haben, wovon ich nicht ausgehe, haben Sie meines Erachtens nicht zu befürchten.
Denn:
Eine Abnutzung der Mietsache durch vertragsgemäßen Gebrauch ist zulässig und vermieterseits nicht beanstandet werden.
Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die also durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, haben Sie als Mieter nicht zu vertreten.
Im Übrigen geht es ja um den Hausflur, den die Vermieter ebenfalls mitbenutzen.
Die Vermieterseite ist darlegungs- und beweisbelastet dafür, dass die Spuren von Ihnen stammen, was nur sehr schwer nachzuweisen sein dürfte. Denn schließlich Sie sind ja seit drei Wochen ausgezogen und der Hausflur wurde vorher, währenddessen und nachher auch von anderen Personen benutzt.
Gelingt dieses aber dem Vermieter nicht, würde er damit auch vor Gericht verlieren.
In aller Regel haben Sie auch keine Gemeinschaftsflächen zu renovieren.
Sie sollten sich daher auf nichts einlassen und keinesfalls im Rahmen eines Übergabeprotokolls oder sonstwie Derartiges unterzeichnen, sondern vielmehr Ihre Kaution voll zurückfordern.
Der Vermieter hat allenfalls eine Prüfungsfrist bezüglich der Rückzahlung von 3 Monaten, in Ausnahmefällen aber auch kürzer oder länger.
Falls Sie innerhalb dieser Zeit Ihre Kaution nicht zurückerhalten, dann setzen Sie eine letzte vierzehntägige Frist. Ist auch diese verstrichen, können Sie einen Anwalt aufsuchen, dessen Kosten als Verzugsschadensersatzposition (notwendige Rechtsverfolgungskosten) ebenfalls angesetzt werden können.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewertung meiner Antwort. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
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