Mietende
Fragestellung
Ich habe von meinem Vermieter schriftlich die Aufforderung erhalten, die Wohnung besenrein zu verlassen. ist dies für ihn binndend?? Oder greift trotzdem der Mietvertrag?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Tim Droese, LL.M.
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ohne genaue Kenntnis des Mietvertrages, lässt sich dies nicht konkret beantworten.
Ich gehe davon aus Sie wollen wissen, ob der Brief des Vermieters Sie von der Pflicht zur Endrenovierung bzw. der Schönheitsreparaturen, sofern im Mietvertrag, entbinded.
"Besenrein" bedeutet ungefähr: Grob gereinigt. Also nicht auf Hochglanz poliert. Das bedeutet, dass Fenster nicht geputzt und unter Umständen Dübellöcher nicht geschlossen werden müssen.
Der Begriff "Besenrein" ist ein wertender Begriff. Mithin kann es sein, dass nicht renoviert werden muss. Dies trifft auf alle "Beschädigungen" und Schmutz zu, der aufgrund gewöhnlichen Gebrauchs entstanden ist. Dies trifft aber nicht auf alles über den gewöhnlichen Gebrauch hinausgehende. Hier wären Sie gegebenenfalls zum Ersatz verpflichtet.
Ferner kann das Schreiben des Vermieters auch als (untechnisch) Erlass der Schuld der Endrenovierung gewertet werden. Hier kommt es aber auf den genauen Wortlaut und den Kontext an, indem diese Erklärung abgegeben wurde.
Ferner ist entscheidend, in welchem Zustand Sie die Wohnung übernommen haben. War diese renoviert, unrenoviert etc.
Grundsätzlich kann die Erklärung aber Vorrang vor dem Mietvertrag haben.
Insofern würde ich bei den gegebenen Informationen und "normaler" Abwohnung der Wohnung davon ausgehen, dass die Erklärung bindend ist.
Eine letztgültige Bewertung kann aber aufgrund der fehlenden Sachverhaltsangaben nicht getroffen werden.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen. Rückfragen zur Ausgangsfrage können Sie über dieses Portal an mich richten.
Mit freundlichen Grüßen
Tim Droese
Rechtsanwalt
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