Mietauflösung in nicht ehelicher Gemeinschaft
Fragestellung
Bin zum 1.12.15 mit einer Frau zusammengezogen in eine Mietwohnung, vereinbart war jeweils Zahlung 50% für Miete und Nebenkostenabschlag zusammen 400 Euro für jeden. Im Februar habe ich dieser Frau erklärt, das unsere Partnerschaft / Lebensgemeinschaft nicht funktioniert und ich von ihr trennen will.
Seit 1.12.15 steht die Frau mit 1000 Euro im Rückstand; Mietkaution ist von mir 100% bezahlt.
Ich möchte das die Frau aus der gemeinsam gemieteten Wohnung auszieht, sie will nicht.
Der Vermieter ist einer alleinmietung durch mich einverstanden.
Was kann ich tun?
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Antwort von Rechtsanwalt Hans Joachim Faber
Sehr geehrter Fragesteller,
grundsätzlich kann ein Mietverhältnis, wenn beide Mieter den Vertrag unterzeichnet haben, auch nur von beiden Mietern gemeinsam gekündigt werden. Die beiden bilden dabei eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
Wenn Ihre Mitmieterin die Kündigung verweigert, verdeutlichen Sie ihr, dass Sie einen rechtlichen Anspruch darauf haben, das Mietverhältnis aufzulösen. Dieser ergibt sich aus den §§749 und 730 BGB. Erklären Sie ihr, dass dieser Anspruch gerichtlich durchsetzbar ist. Bei den Mietrückständen, die in der kurzen Zeit schon angefallen sind, sehe ich auch keine größere Schwierigkeit, vor Gericht Recht zu bekommen.
Die Mietrückstände können Sie gesondert einfordern. Besteht zwischen Ihnen beiden eine schriftliche Vereinbarung?
Mit freundlichen Grüßen
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