Mietangelegenheit
Fragestellung
Guten Tag,
ich habe eine Frage zu einem Mietverhältnis; ich bin mit einer Bekannten in ein Haus eingezogen, welches wir beide gemietet haben (Unterschrift unter Mietvertrag von uns beiden); jetzt hat es einen Streit gegeben und es ist mir weiterhin unmöglich hier wohnen zu bleiben. Wie komme ich aus dem Mietvertrag wieder raus. Kann ich einen Nachmieter suchen und muss diesen der Vermieter akzeptieren? Eine Einigung mit der Bekannten ist ausgeschlossen!
Danke
C.S.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Hans Joachim Faber
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Informationen wie folgt beantworten möchte:
Eine Kündigung des Mietvertrages ist unumgänglich, wenn Sie nicht für die Mietverbindlichkeiten Ihrer Bekannten mithaften wollen (und ich gehe stark davon aus, dass Sie das nicht wollen). Im Verhältnis zum Vermieter sind Sie beide Gesamtschuldner, das heißt er kann jeden von Ihnen für die gesamten Mietschulden in Anspruch nehmen.
Dabei muss weder der Vermieter noch Ihre Mitmieterin es hinnehmen, dass Sie eine fremde Person bestimmen, an Ihrer Stelle in den Mietvertrag einzutreten. Die Lösung kann nur in einer Kündigung des Mietverhältnisses liegen.
Ohne Mitwirkung Ihrer Bekannten ist eine Auflösung des Mietverhältnisses nicht zu erreichen. Wenn diese also nicht zustimmt, den Mietvertrag zu kündigen, müssen Sie sie auf Zustimmung verklagen. Einen Anspruch auf die Zustimmung haben sie aus gesellschaftsrechtlichen Gesichtspunkten.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen erst einmal weiterhelfen und stehe natürlich gerne zur Verfügung, wenn Sie weitere Schritte ergreifen wollen.
Mit freundlichen Grüßen,
Sie haben eine Frage im Bereich Mietrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).