Metro!
Fragestellung
Hallo,
war mit einem bekannten in der metro einkaufen... er hat seinen Geldbeutel vergessen und mich gefragt ob ich kurz mit Karte bezahlen kann. ich habe bezahlt, da er mir das Geld später in seinem Laden geben wollte. Die Metrokarte und die Rechnung laufen auf seinen Namen, da er dort bekannter Gewerbekunde (Gastronom ist). Die Rechnung belief sich auf 1100 Euro. Als ich nun 2 Tage später bei ihm im Laden das Geld abholen lassen wollte, war bereits ein vorläufiger Insolvenzverwalter da, der an diesem Tag (also 2 Tage nach unserem Einkauf) das Insolvenzverfahren eröffnet hat. Laut dem Gastronom kann er mir also kein Geld mehr geben.
Nun meine Frage,
Kann ich die Kartenzahlung einfach rückbuchen lassen, da ja der Anspruch der Metro gegen ihn und nicht gegen mich besteht?
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Antwort von Rechtsanwalt Alexander Park
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Anfrage auf Grundlage der von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen.
Grundsätzlich schloß hier die Metro einen Kaufvertrag mit Ihrem Freund. Zwar dürfte es der Metro egal gewesen sein, mit wem diese eine Kaufvertrag abschließt, doch wurden hier Name und USt-Id-Nr. des Freundes verwendet, so dass tatsächlich ein Kaufvertrag nur mit Ihrem Freund geschlossen wurde.
Sie sind also aus dem Kaufvertrag nicht verpflichtet, insbesondere nicht zur Zahlung des Kaufpreises.
Aus Ihrer Schuldübernahme gegenüber Ihrem Freund sind Sie lediglich Ihrem Freund gegenüber verpflichtet. Sie können also den Betrag zurück buchen, die Metro hat hier kein Recht von Ihnen den Kaufpreis zu fordern.
Buchen Sie den Vertrag zurück, lebt die Forderung der Metro gegenüber Ihrem Freund wieder auf. Die Metro kann sich dann an den Insolvenzverwalter halten.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Alex Park
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