Meine Versorgungsrechte
Beantwortet
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Sie aus der Anlage ersehen können, wurde für mich ein Rentenkonto bei der BVA angelegt. Alle weiteren Einzelheiten wollen Sie bitte ebenfalls der Anlage entnehmen.
Nachdem das Auswärtige Amt, für das Herr Zagorski als Beamter tätig war, auf meine Anfrage bis heute nicht reagiert hat, nunmehr meine Frage an Sie:
Habe ich zum jetzigen Zeitpunkt finanzielle, auch rückwirkende Ansprüche aus dieser Rentenanwartschaft und falls ja in welcher Höhe?
Ich gehe davon aus, dass ich die Ansprüche gegenüber der BVA geltend machen muss.
Für Ihre Bemühungen danke ich schon jetzt und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Asa Gim
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort des Experten
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne wie folgt beantworte:
Sie haben bereits richtig erkannt, dass Ansprechpartner für Fragen Ihrer Versorgungsrechte nicht die Besoldungsstelle des ehemaligen Dienstherren ist, sondern der Rentenversicherungsträger. Nachdem die ehemalige Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) 2005 mit den Landesversicherungsanstalten fusionierte, treten die Träger jetzt gemeinsam als Deutsche Rentenversicherung (DRV) auf. Für Sie als ehemalige BfA-Versicherte ist jetzt die DRV Bund zuständig.
Sie finden sämtliche Kontaktmöglichkeiten zur DRV Bund hier: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/de/Navigation/0_Home/home_node.html
Grundsätzlich haben Sie Ansprüche auf Leistungen aus einer Anwartschaft, wenn die Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen, Sie also insbesondere das Rentenalter erreicht haben. Ob das bei Ihnen der Fall ist, kann ich ohne weitere Informationen natürlich so nicht beurteilen. Am besten, Sie wenden sich an die DRV und lassen Ihren Versicherungsstatus dort klären. Wollen Sie Leistungen in Anspruch nehmen, müssen Sie einen Antrag stellen, auch dabei hilft Ihnen die DRV.
Mit freundlichem Gruß
Florian Bretzel
Rechtsanwalt
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