Mehrfache Fristversäumnis
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Hermes!
Der Vermieter hat mir den bereits gezahlten Betrag wieder auf mein Konto zurückbuchen lassen! Mit ihrer Hilfe wohlgemerkt! Dafür nochmals ein herzliches Dankeschön an Sie, das haben Sie exzellent gemacht!
Eine Frage bezüglich zu spät zugestellter Abrechnungen hätte ich allerdings noch (auch wenn es mich selbst nicht betrifft, da ich erst 2 Jahre hier wohne):
Wenn der Vermieter all die Jahre versäumt hat, die Nebenkostenabrechnungen fristgerecht zuzustellen,können diese Kosten vom Mieter ebenfalls noch für diese Zeiträume zurückverlangt werden oder tritt hier eine Verjährung ein?
Wie immer vielen Dank im Voraus für Ihre Auskunft!
Mit besten Grüßen
Dora Hofacker
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Patrick Hermes
Sehr geehrte Frau H.
dies freut mich zu hören.
Nach beendetem Mietverhältnis hat für den Fall, dass der Vermieter keine Abrechnung erstellt hat, zwar der Mieter Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Vorauszahlungen, da die Möglichkeit, laufende Vorauszahlungen einzubehalten, nach einem beendeten Mietverhältnis nicht mehr gegeben ist (Vgl.BGH, Urteil v. 26.9.2012, VIII ZR 315/11). Während des laufenden Mietverhältnisses muss der Mieter allerdings von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen und schlicht keine Vorauszahlungen mehr auf den Betriebskosten leisten, wenn der Vermieter keine Abrechnungen erstellt. Wenn der Vermieter zwar Nebenkostenabrechnungen erstellt, aber diese nicht fristgemäß dem Mieter zugehen, so ist schlicht eine Nachzahlung vom Mieter nicht geschuldet.
Mit besten Grüßen
RA Hermes
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Bewertung des Kunden
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Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
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Auf jeden Fall ist Herr Hermes ein Rechtsanwalt, auf den man sich absolut verlassen kann und ein echter Experte auf seinem Gebiet ist Hut ab und volle Punktzahl!!!!
Dora Hofacker
Antwort des Experten: Vielen Dank für die Blumen. Im Mietrecht und Immobilienrecht hatte ich durch meine Tätigkeit bei dem Mieterverein in München so viele Beratungen und Mandate, dass ich tatsächlich wahrscheinlich die Fälle "blind" lösen könnte. Gerne wieder.
Die Blumen haben Sie sich auf jeden Fall verdient!
Wenn wieder etwas derartiges ansteht, werde ich Sie mit Sicherheit wieder bemühen dürfen!
Bis dahin, alles Gute und Erfolg,
viele Grüße
Dora Hofacker