Mehrfache Firmengründung
Beantwortet von Steuerberater Patrick Peiker
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte folgende Tätigkeiten als Selbstständiger ausführen:
- Finanzberatung für eine in Deutschland ansässige Finanzberatung (Umsatz < 12.000 € / Jahr)
- Online EDV/IT-Beratung & Programmierung mit eigenem Kudenstamm (Umsatz ~ 24.000 € / Jahr)
- Gesellschafter/Anteilseigner einer GmbH (Als Privatperson oder juristische Person?)
Hier ergeben sich für mich die folgenden Fragen:
1.Wie viele Firmen sollten hier aus steuerlicher Sicht gegründet werden?
Ist eine Firmengründung im EU-Ausland sinnvoll?
2. Kann die Online EDV Beratung mit aktuell einem in Deutschland ansäßigen Kunden
auch in Bspw. Bulgarien oder Estland erfolgen, um eine günstigere Besteuerung zu erzielen oder den Gewinn nachträgliche zu Versteuerung, um ihn im Vorfeld zu investieren?
Bitte kontaktieren Sie mich telefonisch, um die Fragestellung im Detail abzustecken:
Tel: +4915168948788
Grüße,
D. Pfuhl
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Steuerberater Patrick Peiker
Sehr geehrter Ratsuchender,
ich danke Ihenn für Ihre Nachricht. Ihre Fragen kann ich Ihnen auf Grundlage Ihrer Angaben gerne wie folgt beantworten:
1.) Anzahl der zu gründenden Unternehmen
Die Anzahl der zu gründenden Unternehmen ist keine steuerrechtliche Frage. Steuerrechtlich sind Sie sowohl mit der Tätigkeit als Finanzberater als auch mit Ihrer Tätigkeit in der EDV-Berater gewerblich tätig. Ob Sie beide Tätigkeiten in einem Unternehmen ausführen oder jeweils getrennte Unternehmen gründen, ist steuerrechtlich nicht sonderlich relevant. Es müssten bei Gründung von zwei Unternehmen aber zwei getrennte Gewinnermittlungen erstellt werden, was etwas mehr Komplexität ins Spiel bringen würde.
Ob Sie beide Tätigkeiten jeweils getrennt ausüben ist eher eine zivlrechtliche Frage und in diesem Kontext eine Frage der Haftung. Möchten Sie mit einer Ihrer Tätigkeiten nicht mit Ihrem Privatvermögen haften, wäre es ratsam die Tätigkeit mit einem hohen Haftungspotential in einem Unternehmen mit einer geeigneten Rechtsform auszuüben (z.B. GmbH oder GmbH & Co. KG)
Die Beteiligung an einer GmbH führ zu Einkünften aus Kapitalvermögen. Diese Beteiligung können Sie zwar einen eigens dafür zu Gründenden Unternehmen zuführen, dies wäre steuerlich aber nachteilig, da für Beteiligungserträge bei Ihnen dann nicht mehr die günstige Abgeltungssteuer von 25% zu Anwendung käme, sondern Ihr persönlicher Einkommensteuersatz.Dieser liegt häufig über 25%. Somit würden Sie hier möglicherweise mehr steuern zahlen.
2. Verlagerung einer Tätigkeit ins Ausland
Wenn Sie die Online EDV-Beratung als Einzelunternehmen oder in der Rechtsform eine Personengesellschaft ausüben, ist es belanglos in welchem Land das Unternehmen seinen Sitz hat. Einkommensteuerrechtlich ist von Relevant wo Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Liegt dieser in Deutschland, gilt das Welteinkommensprinzip. Das bedeutet, dass Ihre kompletten Einnahmen in Deutschland zu besteuern sind, egal woher diese stammen.
Lediglich die Gründung Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) und Verlagerung des Sitzes und des Ortes der Geschäftsleitung ins Ausland könnte zu steuerlichen Vorteilen bei der Besteuerung der Kapitalgesellschaft führen. Ausnahmen bestätigen hier aber die Regel, weshalb diese Option noch einer gesonderten Prüfung zuzuführen wäre.
Zur Vereinfachung würde ich also die Finanzberatung und EDV-Beratung in einem Unternehmen betreiben. Der GmbH-Beteiligung ist hier nicht einzubeziehen.
Ich hoffe Ihnen Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben. Gerne können Sie ich bei Fragen oder Unklarheiten kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Peiker | Steuerberater
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vielen Dank dass Sie meine Anfrage angenommen haben.
Können Sie schon abschätzen, wann ich mit einer Antwort bzw. einer telefonische Rückmeldung auf meine Fragen rechnen kann?
Besten Dank im Voraus!
Gruß,
D.Pfuhl