Markenrecht
Fragestellung
Guten Tag,
Folgende Frage:
Nehmen wir an ein großer Hersteller z.B. Adidas oder ein großes Festival z.B. Tomorrowland oder ein Künstler/Musiker/Rapper/Band hätte vergessen die Marke/den Namen einzutragen. Hätte ich hier eine Chance mir die Marke zu kaufen/eintragen zu lassen und anschließend ein Mietverdienst bzw. eine Ablöse-Summe für den Markennamen zu fordern?
Was muss ich beachten?
Wie würde dies ablaufen?
Wie stehen hier meine Chancen?
Grüße
Marius Haaga
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Robert Weber
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Das ist grundsätzlich möglich, aber hat viele Fallstricke. So kann eine Marke auch bereits durch intensive Nutzung geschützt werden, oder auch einfach weithin bekannt als Bezeichnung für ein Produkt sein. In beiden Fällen ist eine Eintragung nicht möglich oder kann gelöscht werden.
Wenn Sie aber ein bestandskräftige Marke haben und diese auch nicht angegriffen/gelöscht werden kann, dann haben Sie gute Chancen. Die einfachste Möglichkeit besteht darin, der Gegenseite Ihre Markeninhaberschaft nachzuweisen und Lizenzgebühren zu fordern. Wenn die Gegenseite ablehnt, können Sie auf Unterlassung klagen und die Gebühren einklagen.
Allerdings riskieren Sie, dass die Gegenseite einfach die Bezeichnung ändert. Dann können Sie nur für vergangene Nutzung Lizenzgebühren fordern, müßten dann aber die Nutzung nachweisen.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
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