Markenrecht
Fragestellung
Es wurde eine Wort/Bildmarke erfolgreich eingetragen. Bestehend aus einem Wort gefolgt von einem Symbol,
s. Anhang
Diese Marke findet sich sich auf Haarkosmetikprodukten (z.B. Shampoos).
Vor der eigentlichen Eintragung wurden bereits Stückzahlen produziert die noch beworben & verkauft werden sollen. Diese tragen jedoch in der Marke kein "R" sondern das "TM" Zeichen. Das steht nicht hinter der Marke, sondern zwischen Wort und Bild.
Meine Fragen:
kann es zu berechtigten rechtlichen Konsequenzen Dritter führen (Abmahnungen, etc) wenn:
a. statt des "R" das "TM" verwandt wird
b. das "R" oder das "TM" an der falschen Stelle (wie oben beschrieben) eingesetzt wird
c. die Farben der eingetragenen Marke verändert/variiert werden (z.B. die Farbigkeit des Sterns/des Wortes verändert wird.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich nachfolgend aufgrund Ihrer Angaben beantworte:
1. Das Anführung des R oder TM führt in Deutschland nicht zu einem erweiterten Schutz. Durch die Eintragung des Logos als Wort-Bildmarke ist diese geschützt unabhängig ob Sie R oder TM Verwenden. Im internationlen Verkehr suggerieren Sie allerdings damit, dass auch ein internationaler Schutz der Marke und der Wort-Bild Marke besteht.
Abweichend von dem deutschen Markenrecht besteht im Angloamerikanischen Markenrechtschutz eine Unterscheidung des Rechtsstatus. Die Unregistered Trademark (TM) ist eine Vorstufe zum geschützten Rechtsstatus der Eintragung. Die dem Markenrecht vergleichbare Rechtsstatus ist dann die Registered Trademark ®.
2. Insoweit kann die Verwendung von TM oder ® eine Abmahnung zur Folge haben, wenn tatsächlich kein internationaler Schutz des Logos besteht. Gleichwohl geht die teilweise auch unter Juristen vertretene (falsche) Rechtsmeinung davon aus, dass mit der Verwendung von TM oder ® eine markenrechtlicher umfassender Schutz besteht. Eine Abmahnung ist daher aus meiner Sicht unwahrscheinlich, aber grundsätzlich möglich.
3. Eine Änderung der Farbe oder des Sterns hat markenrechtlich keine Auswirkungen, wenn das betreffende Logo mit der anderen Farbe nicht bereits geschützt ist. Es bietet sich aber dann an, eine Änderung der Wort-Bild Marke schützen zu lassen, um nicht Konkurrenten die Möglichkeit zu geben, dass geänderte Logo vor Ihnen schützen zu lassen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen einen hilfreichen Überblick verschaffen.
Mit besten Grüßen
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Sehr zufrieden.
Die Angabe TM oder ® suggeriert einen Markenschutz im Ausland vorwiegend USA oder Großbritannien.
Der Markenschutz besteht hingegen, soweit ich es verstanden habe, nur für Deutschland.
Insoweit könnte die Bezeichnung TM oder ® zu einer Abmahnung durch einen ausländischen Konkurrenten im Ausland führen. In Deutschland sehe ich aufgrund einer eingetragenen Marke keine Irreführung und auch keine Grundlahge für eine Abmahnung.
Mit besten Grüßen
Viele Grüße