Maklerprovision
Fragestellung
Maklerprovision?
1. Im Auftrag eines Onkels hat meine Frau eine Immobilie über einen Makler verkauft.
2. Der Makler hat Provision bekommen.
3. Jetzt möchte meine Frau eine andere Immobilie im Rahmen ihres Erbes an den Erwerber von 1. ohne (!) Makler verkaufen.
4. Hat der Makler trotzdem Anspruch auf Provision?
Danke für eine Antwort und Grüße ...
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Alexander Park
Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Frage wurde leider aufgrund eines Zeitversehens meinerseits nicht rechtzeitig beantwortet. Ich erlaube mir dies nun im Anschluss nachzuholen.
Mit freundlichen Grüßen
Alex Park
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darf ich noch mit einer Antwort rechnen?
MfG., Christ
es tut mir sehr leid, ich hatte Ihre Antwort eigentlich hier online gestellt, aber jetzt finde ich Sie auch nicht mehr.
Ich werde Ihnen sogleich antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Alex Park
Vielmehr hat der Makler in einem vorherigen und bereits abgeschlossenen Vermittlungsfall einen Vertragsabschluss vermittelt und hat hierfür auch einen Mäklerlohn erhalten.
Weitere Provision kann der Makler daher nicht verlangen, der Umstand, dass der Käufer bereits aus vorherigen Verkäufen bekannt ist, kann sich der Makler nicht zurechen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Alex Park