MA legt mir als Parfümhändler ein Attest vor (vs Parfüm)
Beantwortet in unter 1 Stunde
Fragestellung
Ich bin Arbeitgeber als Online- und Einzelhändler im Parfümeriebereich.
Wir füllen Düfte teilweise selbst ab und beraten Kunden im Lagerverkauf, welche Düfte auch testen können. Meine 4 Angestellten und ich sind Allrounder. Jeder muss alles in allen Bereichen machen können. Auch so im Arbeitsvertrag geregelt. Nun bekomme ich gestern von einer MA (die am liebsten im Büro arbeitet und sich dort immer mehr einnistet und den Part am Kunden und mit dem Parfüm immer mehr den anderen Kollegen überlässt) ein Attest ihres Lungenfacharztes, dass ich sie durch interne Umstrukturierung meines Betriebes nicht mehr mit Duft in Verbindung bringen soll. Das ist für mich aber absolut nicht möglich und gewollt. Das wäre, wie wenn ein Metzger ein Attest gegen Fleisch vorlegen würde. Wie gehe ich mit diesem Attest nun als Arbeitgeber um? Sie möchte sich damit ihr alleinige Stellung im Büro stärken. Das möchte ich nicht, da ich mittelfristig eine Marketingversierte Bürokraft hinzunehmen wollte und dann aber zu viel Personen im Büro wären. Ist dieses Attest ein Kündigungsgrund bzw ein Grund für eine Minderung der Arbeitszeit? Versäume ich ein Recht, wenn ich auf das Attest nicht reagiere?
Die MAin srbeitet seit 3,5 Jahren bei mir in Vollzeit und ist 55 Jahre alt
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort des Experten
Sehr geehrter Fragensteller,
da mit unter 10 Angestellten hier das KSchG nicht greift, ist dies für Sie grds. vorteilhaft. Eine Kündigung ist hier grds. unter Einhaltung der Kündigungsfristen des § 622 Abs. 2 BGB bzw. der arbeitsvertraglichen Sonderregelungen, falls solche vereinbart sein sollten, einfacher möglich.
Im Kündigungsschreiben selbst müsste kein Grund angegeben werden. Dieser ist aber im Kündigungsprozess zu benennen. Vorrangig wäre sicher auch eine Abmahnung grundsätzlich empfehlenswert.
Ansonsten spricht das Attest nur davon, dass die AN vorrangig im Büro eingesetzt werden "soll" ( "wenn möglich" ). Einen Zwang kann ich hierzu schon dem Attest nicht entnehmen.
Zudem fehlt es an einer Sachbegründung. Diese würde ich von der AN einfordern. Ferner ist der Begriff "Mitbehandlung" schwammig. Es spricht bereits von der Wortwahl des Arztes her einiges für ein reine Gefälligkeitsattest. Haben anderen AN Reaktionen negativer Art auf die Duftstoffe der betroffenen AN beobachten können? Symptome etc.? War die AN bereits längere Zeiten nach Arbeiten im Labor krank geschrieben? Hat sie im Kollegenkreis etwas zu gesundheitlichen Problemen mit der Arbeit gesagt? Diese Beweise sollten präzise schriftlich dokumentiert werden.
UU bieten Sie ihr auch einfach einen Aufhebungsvertrag gegen oder ohne eine Abfindung an, um ihr zu zeigen, wohin die Reise geht, wenn sie sich weiter weigert, die angewiesenen Aufgaben zu erfüllen.
Fazit: es sind mannigfaltige Reaktionen aus Arbeitgebersicht denkbar. UU weisen Sie AN erst einmal unter Verweis auf den recht offenen Wortlaut des Attestes weiterhin zur Arbeit im Labor an und bereiten so die Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung vor, die in letzter Konsequenz die Kündigung vorbereitet.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Saeger
- Rechtsanwalt -
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