Lebensversicherung
Beantwortet von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle in unter 1 Stunde
Fragestellung
Kann man eine Lebensversicherung mit monatlicher Rentenauszahlung nicht kündigen, wie diese mitgeteilt hat?
Fakt ist: ich habe freiwillig vor 8 Jahren eine LV mit monatlicher Rentenzahlung auf Anraten einer Bankmitarbeiterin abgeschlossen, wobei sie versicherte, dass ich jederzeit alles bis auf 5.000 € abheben könnte .Nach 3 Jahren forderte ich da Geld ein und bekam von den eingezahlten 30.000 € 11.000 € zurück mit dem Hinweis, jdass in Zukunft weder Abhebung noch Kündigung möglich sei. Obwohl ich in starken finanziellen Schwierigkeiten bin, sitzt die Versicherung auf meinem Geld, sie sagt wieviel ich monatlich bekomme und gibt keinen Cent mehr her.
Ist das wirklich möglich? Eine Versicherung hält mein Geld unter Verschluss und gibt es nicht wieder her?
Ich erbitte Ihren Rat und verbleibe mit freundlichem Gruß
Kurt Keller
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Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrter Ratsuchender,
die Auskunft des Versicherers ist so nicht nachvollziehbar und nach Ihrer Schilderung falsch:
Sie haben IMMER die Möglichkeit, die Versicherung zu kündigen – dieses Recht kann nicht wirksam beschränkt werden.
Daher sollten Sie nochmals mit dem Vertreter vor Ort sprechen, da es ggfs. ein Missverständnis gegeben hat
Wenn Sie Ihre Lebensversicherung vorzeitig kündigen, erhalten Sie ansich von Ihrem Versicherer den sogenannten Rückkaufswert für die Versicherung genannt, d.h. es wird so getan, als ob Ihre Versicherung Ihre Ansprüche bei einer Kündigung von Ihnen zurückkauft. Das wird aber (deutlich) weniger als der angedachte Wert werden..
Daher wäre möglicherwiese zu überlegen, Ihre Lebensversicherung zu beleihen – also beispielsweise einen Kredit auf Basis der Versicherung aufzunehmen. Das kann sich dann lohnen, wenn Sie kurzfristig Geld benötigen, Ihre Lebensversicherung aber grundsätzlich behalten möchten.
Auch ein Verkauf an Dritte ist möglich und meistens mit weniger Einbußen verbunden, als eine Kündigung.
Aber diese Kündigung ist möglich und kann nicht ausgeschlossen werden. Daher suchen Sie das Gespräch; führt das zu nichts, sollten Sie dann mit allen Unterlagen einen Rechtsanwalt aufsuchen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
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Nur weiß ich immer noch nicht, wie ich ohne Prozess, d.h. ohne grße Auslagen, zu meinem Geld komme.
Antwort des Experten: Das wurde bisher auch gar nicht gefragt. Hätten Sie das getan, hätte ich Sie an den Ombudsmann verwiesen, die sich dann für Sie darum gekümmert hätte.
Schade, dass Sie lieber in der Bewertung Abzüge vornehmen.
Gruß K. Keller
Gruß K. Keller
ich bin nach Ihrem ersten Satz von einer Lebensversicherung ausgegangen.
Aber diese Grundsätze gelten auch bei einer rentenversicherung.
Das bedeutet, Sie können kündigen und dieses Kündigungsrecht kann nicht wirksam ausgeschlossen werden.
Allein die Kündigungsfristen (nachzulesen im Vertrag) sind eben zu beachten. Ist das aber geschehen, kann die Kündigung nicht verweigert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle