KFZ-Leasingvertrag
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage bezüglich meines KFZ- Leasinvertrages.
Leider habe ich durch einen Irrtum festgestellt, dass ich mein Leasingfahrzeug ungewollt schon ein Jahr länger "lease" als vertraglich festgehalten.
Ich hätte das Fahrzeug nach einer Leasingdauer von 3 Jahren zurückgeben sollen, bin aber von einer Laufzeit von 4 Jahren ausgegangen.
Der Leasinggeber hat mich kurz vor offiziellen Vertragsende nur mit einer Email darauf aufmerksam gemacht. Diese Email habe ich nicht erhalten, da das Email Postfach inaktiv war. Dadurch blieb ich weiter in meinem Irrtum von einer Vertragslaufzeit von 4 Jahren. Durch eine Schadensmeldung an meinem Auto bin ich erst kürzlich darauf aufmerksam gemacht worden, dass der Leasing- Vertrag schon ein Jahr überfällig ist. Seitens des Leasinggebers wurde ich schriftlich nicht per Mahnung bzw. Vertragsverlängerung/ -änderung darauf aufmerksam gemacht. Die vertraglich festgelegte monatliche Leasingrate wurde wie gewohnt von meinem Konto abgebucht, wodurch ich auch nicht auf eine Vertragsverlängerung/- änderung aufmerksam wurde.
Nun meine Frage:
Ist es rechtens, eine Vertragsverlängerung/ Vertragsänderung ohne meine schriftliche Erlaubnis zu vollziehen? Darf der Leasinggeber mich "nur" per Email über die Rückgabe des Fahrzeugs informieren und bei nicht erfolgter Rückgabe des Fahrzeugs, den Vertrag einfach weiter laufen lassen?
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort!
Mit besten Grüßen C.M.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt und Mediator Christian Joachim
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Fragen und das damit entgegengebrachte Vertrauen.
Die Problematik Ihres Falles richtet sich ohne weiteres nach dem zwischen Ihnen und dem Leasinggeber bestehenden Vertrag. Hierin müsste auch geregelt sein, in welchem Umfang sich der Vertrag verlängert, wenn das Fahrzeug nicht zurückgegeben wird oder ob gegebenenfalls eine separate Kündigung des Leasingvertrages noch notwendig wäre.
Ist im Vertrag zum Beispiel vorgesehen, dass sich der Vertrag bei fehlender Kündigung oder Weiterzahlung automatisch verlängert, so haben Sie diese Verlängerungsoption bereits bei Abschluss des Vertrages vereinbart, so das dann auch keine weitere Information von Seiten des Leasinggebers notwendig gewesen wäre.
Gab es im Vertrag keine entsprechende Verlängerungsoption, Sie haben das Fahrzeug aber auch nicht zurückgegeben, könnte man hier an eine stillschweigende Verlängerung des Vertrages denken. Auch dann besteht der Leasingvertrag zum jetzigen Zeitpunkt grundsätzlich weiter.
Wollen Sie den Leasingvertrag kündigen, müsste man ebenfalls in den Vertrag schauen, welche Kündigungsfristen und Optionen hier vereinbart gewesen sind.
Sie können mir den Leasingvertrag gerne einmal als Anlage beifügen, dann kann ich kurz hineinschauen.
Die E-Mail des Leasinggebers kenne ich inhaltlich nicht. Sollte es lediglich eine Information gewesen sein und es gab im Vertrag bereits eine entsprechende Verlängerungsoption, so hätte der Leasinggeber möglicherweise überhaupt keine Information an Sie weitergeben müssen.
Daher sind ihre Fragen zum jetzigen Zeitpunkt wie folgt zu beantworten:
Sofern im Vertrag eine entsprechende Verlängerungsoption vorhanden gewesen ist, wird ein weiteres Einverständnis Ihrerseits zur Fortsetzung des Leasingvertrages nicht benötigt.
Wenn Sie die Kommunikationsmöglichkeit E-Mail angegeben hat haben und im Vertrag keine Schriftform vereinbart worden ist für bestimmte vertragliche Handlungen, so ist die E-Mail ausreichend. Sie müssen dann selbst sicherstellen, dass Ihr Postfach auch erreichbar ist.
Ich hoffe, dass ich Ihnen bis hierher Ihre Fragen hilfreich beantworten konnte und stehe bei Nachfragebedarf jederzeit gerne zur Verfügung.
Über eine anschließende positive Bewertung wurde ich mich freuen.
Viele Grüße
Christian Joachim
Rechtsanwalt
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vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich habe im Anhang die AGB angefügt, auf welcher mein Privatleasing- Vertrag (Kilometerleasingvertrag) basiert.
Laufzeit 36 Monate, Rückgabe wäre letztes Jahr im April fällig gewesen. Mietsonderzahlung wurde bereits zu Beginn des Leasingvertrags bezahlt. Restwertrisiko wird nach Vertragsende von SIXT Leasing AG getragen.
Aktuell zahle ich die zu Anfang des Leasing- Vertrags vereinbarte monatliche Rate.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!
Besten Gruß
C. M.
vielen Dank für die Übersendung der Unterlagen, die ich mir angeschaut habe.
Danach ist eine Kündigung des Vertrages nicht möglich. Er endet grundsätzlich mit Ablauf der Leasingzeit.
Insofern ist der Vertrag, wenn man lediglich die von Ihnen übersandten Unterlagen zu Grunde geht, beendet.
Sie müssten das Fahrzeug sodann also zurückgeben und der Leasinggeber könnte dann natürlich auch nicht mit entsprechenden Raten verlangen.
Nutzen Sie das Fahrzeug weiter, dürfte hier zumindest eine stillschweigende Verlängerung des Vertrages zu sehen sein, wenn sich der Leasinggeber hier gegen nicht wehrt und es könnte dann einer entsprechenden Kündigung bedürfen, ähnlich nach den Regelungen eines Mietvertrages.
Sie sollten sich daher mit dem Leasinggeber durchaus in Verbindung setzen und schauen, wie und wann in der Vertrag nunmehr beendet wird.
gerne können sich weiter an mich wenden.
Viele Grüße
Christian Joachim
Rechtsanwalt