Lautstarker nächtlicher Partylärm aus Nachbarwohnung!
Fragestellung
Immer wieder lautstarker nächtlicher Partylärm aus Nachbarwohnung bis in die frühen Morgenstunden!
Welche zielführenden Maßnahmen stehen mir als Mieter zur Verfügung, um mich gegen einen hartnäckigen und uneinsichtigen Störer des Hausfriedens aus der Nachbarschaft im gleichen Haus zur Wehr zu setzen???
In der Antwort bitte ich um Erläuterung einer wirksamen Strategie für eine nachhaltige Lösung des Problems!!!
Gütliche Einigungsversuche im Gespräch waren leider erfolglos!
Schon probiert:
Ich habe den Störer unter Verweis auf die Hausordnung / Mietvertrag und LimschG NRW auf die Ruhezeiten ab 22:00 Uhr hingewiesen! Ohne Erfolg!
Wenn alles nicht hilft:
Kann ich den Vermieter rechtlich verpflichten, dem Störer nach erfolgloser Abmahnung das Mietverhältnis fristlos zu kündigen aus wichtigem Grund wegen einer nachhaltigen Störung des Hausfriedens???
Welche Dinge, insbesondere beim Beweisantritt für Erhebung einer Räumungsklage mit Aussicht auf Erfolg sind hier zu beachten, damit man zum Ziel kommt?
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Antwort von Rechtsanwalt Robert Weber
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Für den Beweisantritt benötigen Sie ein möglichst detailliertes Lärmprotokoll. Darin sollte augelistet sein, an welchem Tag (Datum) um welche Uhrzeit (von wann bis wann) jeweils Lärm war, sowie eine grobe Einschätzung des Lärmniveaus (z.B. wenig - mittel - viel - extrem). Wenn Sie zusätzlich noch Zeugen (Mitbewohner, Nachbarn, zufällige Gäste) und/oder ein Lärmmeßgerät vorweisen können, wäre das zusätzlich Gold wert. Wichtig ist aber das Lärmprotokoll.
Den Vermieter können Sie leider nicht zur fristlosen Kündigung verpflichten. Jedoch können Sie eine Mietminderung verlangen. Dazu empfehle ich, diese Mietminderung anzukündigen, die Miete regulär unter Hinweis auf die Minderung weiterzuzahlen und nach einiger Zeit den Minderungsbetrag zurückzufordern. Das ist zwar umständlich, jedoch vermeiden Sie dadurch eine Kündigung, wenn sich die Mietminderung als nicht durchsetzbar erweist.
Zusätzlich können Sie nachbarrechtlich gegen den Lärmverursacher direkt vorgehen. Einerseits ist ein Anruf bei der Polizei denkbar, andererseits können Sie eine einstweilige Verfügung bei dem örtlichen Amtsgericht beantragen. Das ist mündlich ohne Anwalt dort bei der Antragsstelle möglich, die Verfügung wird binnen Stunden erlassen. Sollte die Verfügung abgelehnt werden, können Sie auch gegen den Nachbarn eine Unterlassungsklage vor dem Amtsgericht erheben, aber da dauert es oft Monate, bis ein Urteil ergeht. Bei der Klage/Verfügung sollten Sie auch den gütlichen Einigungsversuch nachweisen können bzw. dem Nachbarn schriftlich nachweisbar eine Frist zur Unterlassung gesetzt haben.
Aber auch in diesen Fällen (Polizei/Gericht) sollten Sie ein Lärmprotokoll vorweisen können, um Ihre Behauptungen belegen zu können.
Ich empfehle daher, zunächst ein Lärmprotokoll zu erstellen.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
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