KwK Anlage entspricht absolut nicht den vorgerechneten Werten
Fragestellung
Ich habe als meine 25 jahre alte Heizung in den letzten Zügen lag , nach einer bezahlbaren neuen Heizung gesucht (bin allein erziehend mit 3 Kindern, 1 Kind ist schwerbehindert)
Es wurde mir dann von der Firma XY eine KwK Anlage empfholen ( Kombination Brennstoffzelle mit Gasheizung) zum stolzen Preis von 30000€. Der Verkäufer hat mir dann eine tolle Rechnung aufgemacht das sich die Anlage aber nach spätestens 9 Jahren rentiert haben wird, da die Anlage 24 Std. am Tag STrom erzeugt den ich verkaufe an den Energieversorger. Außerdem sollte die neue Anlage viiiel weniger Gas verbrauchen als meine alte Heizung (alt = 16500 kwh die neue sollte nur knapp 10000kwh verbrauchen). Mir kam das sehr wenig vor, deshalb fragte ich nochmal nach, der Verkäufer versicherte das könnte er garantieren ( per eMail). Tatsächlich die Anlage jetzt in einem Jahr über 20000 kwh verbraucht, damit deutlich mehr und nicht weniger als die alte Anlage. Da die Brennstoffzelle auch noch andauern defekt ist und nur ca. 50% der Zeit läuft ( 4 große Reparaturen in einem Jahr zum Teil erst nach anderthalb Monaten nach Defekt) Damit rentiert sich die Anlage nicht nur überhaupt nicht, sondern ich habe jetzt sogar deutlich höhere Kosten als mit meiner alten Heizung. Außerdem muss man sich bei den häufigen Defekten ja fragen was passiert nach der Garantiezeit. Dann habe ich hundeteure Reparaturkosten damit die Anlage überhaupt läuft. Auch stand seit der Installation schon 3 Mal !!! mein Heizungskeller unter Wasser weil 2 Mal die Kondesnwasserpumpe defekt war und einmal die Installateure vergessen hatten die Pumpe wieder anzuschalten nach der Reparatur. Das Gemäuer ist nun entsprechend feucht. Habe die ganzen Mängel der Firma XY schriftlich mitgeteilt und 2 Mal um Stellungnahme gebeten, werde aber einfach ignoriert. Was kann ich tun ? Finde es eine Frechheit wie man hier als Kunde ünber den Tisch gezogen wird. Habe erhebliche Mehrkosten und nur Ärger mit der Firma weil ständig die Anlage steht. Außerdem hatte mir der Verkäufer auch versichert das die Anlage in meinem alten Heizungskeller installiert werden kann, es kam sogar jemand zum vermessen der das bestätigte. Während der Installtion im Februar 2016 ( minus 10 Grad) , stellte die ausführende Firma aber dann fest ( nachdem sie die alte Heizung schon herausgerissen hatte) das die Anlage nicht in den Raum passt. Nun musste also ein Durchbruch im Haus gemacht werden zum Nachbarraum und dieser ging mir also verloren weil der Pufferspeicher plus Ausgleichstbehälter dort installiert werden musste. Hätte ich dem nicht zugestimmt, hätten wir ohne Heizung dagestanden bei Minusgraden. Steht mir für den verlorenen Raum im Haus ein finanzieller Ausgleich zu ?
Im Anhang finden Sie die Berechnung des Verkäufers zur Anlage
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Antwort von Rechtsanwalt und Mediator Christian Joachim
Sehr geehrte Fragestellerin,
bereits vorab empfehle ich Ihnen hier anwaltliche Hilfe in der Gesamtangelegenheit in Anspruch zu nehmen, da es sehr wahrscheinlich ist, dass Sie hier Schadensersatzansprüche besitzen.
Zunächst ist zu unterteilen, zwischen dem Kauf der Anlage insgesamt und den Mängeln, die zwischenzeitlich entstanden sind.
Zum Kauf der Anlage insgesamt:
Ist die Anlage mangelhaft im rechtlichen Sinn, haben Sie unterschiedliche Rechte, die hier bis hin zur Rückabwicklung des Vertrages gehen können.
Vorliegend könnte zunächst eine Täuschung durch die Gegenseite vorgenommen worden sein, wenn die Werte, die Ihnen bei Vertragsschluss zugrundegelegt worden sind, nicht eingehalten werden und die tatsächlichen Werte so stark abweichen. Dies ist ähnlich wie bei einem Neuwagenkauf, wenn hier zum Beispiel die Verbrauchsangaben überhaupt nicht stimmen.
Sie haben dann ein entsprechendes Rücktrittsrecht und die Anlage müsste wieder ausgebaut werden, mit den entsprechenden Konsequenzen, die durch den Verkäufer zu tragen wären.
Alternativ ließe sich auch über eine Minderung reden, wenn die Anlage nicht den tatsächlichen Wert hat. Dies wäre allerdings eine andere Sache, da dann hier tatsächlich der Mangel an der Anlage den Wert der Anlage betreffen würde nicht die mögliche Täuschung.
Daneben könnte auch ein Schadensersatzanspruch bestehen, wenn man die Werte, die der Käufer zugrundegelegt hat, als vertragliche Grundlage angesehen werden könnten und Sie lediglich die Anlage zu diesen Preisen erhalten wollten. Diesen Schadenersatz können Sie gegebenenfalls auch neben dem Rücktritt geltend machen. Er würde sich darin äußern, dass die Differenz zwischen den tatsächlichen versprochenen werden und dem tatsächlichen Verbrauch gegebenenfalls durch den Verkäufer zu tragen wäre.
Hier müsste man allerdings genau in die entsprechenden vertraglichen Grundlagen, die Geräte und einen entsprechenden Vergleich zwischen den mit dem tatsächlichen Verbrauch vornehmen. Hier habe ich zunächst ihren Sachverhalt zu Grunde gelegt.
Auch wären gegebenenfalls einige Formalien notwendig, um hier die Ansprüche geltend zu machen. Unter anderem auch noch eine fruchtlose Fristsetzung zur Behebung der Mängel und gegebenenfalls Einstellung der Anlage, damit Sie die entsprechenden vertraglich vereinbarten Werte hergibt, sofern dies möglich ist.
Hinsichtlich der aktuellen Mängel, besteht ebenfalls ein Gewährleistungsanspruch, wenn die Heizung oder Teile der Heizung innerhalb der Gewährleistungsfrist defekt sind.
Diese Gewährleistung, wird hier ein Kaufvertrag zugrundegelegt, ist innerhalb von zwei Jahren nach auftreten des mangels Fiebers geltend zu machen.
Hierin können auch Folgeschäden, wie die Durchleuchtung des Mauerwerkes liegen.
Da die Gegenseite sich nicht äußert und nicht reagiert, ist der Hinweis auf die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe in jedem Fall berechtigt, da, wenn Sie die Angelegenheit nicht weiter betreiben, Schadensersatzansprüche oder auch weitere Ansprüche im Rahmen des Kaufvertrages verloren gehen können.
Hinsichtlich der weiteren Installation und des Raumverlustes, dürfte kein Anspruch bestehen, da Sie mit der Installation der Heizung insgesamt einverstanden gewesen sind, auch wenn es nunmehr möglicherweise ärgerlich ist.
Ist allerdings die Möglichkeit gegeben, vom Kaufvertrag zurückzutreten und die Heizung wird wieder ausgebaut, so hätten sie dann möglicherweise auch hier den Raum wieder zur Verfügung.
Dies müsste allerdings, wie bereits dargestellt, konkret bezogen auf ihren Fall besprochen werden.
Ich hoffe, dass ich Ihnen zunächst hilfreich geantwortet habe und stehe Ihnen gerne weiterhin zur Verfügung.
Über eine anschließende positive Bewertung freue ich mich.
Viele Grüße
Christian Joachim
Rechtsanwalt
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Richtig muss es heißen, dass die Ansprüche aus dem Kaufvertrag bei einem Mangel innerhalb von zwei Jahren geltend gemacht werden müssen. Gegebenenfalls auch bereits durch eine Klage, um eine mögliche Verjährung zu unterbrechen.
Gerne stehe ich Ihnen weiterhin zur Verfügung.