Kurzarbeit
Fragestellung
Sehr geehrte Frau Ordermann,
vielen Dank für Ihre Antworten gestern.
Wir müssten nun bei der Agentur für Arbeit Kurzarbeit beantragen.
Da wir keinen Betriebsrat haben müssen die Arbeitnehmer zustimmen.
Hier haben wir gestern bereits eine Vereinbarung von einigen Mitarbeitern unterschreiben lassen.
Wir möchten nun doch gerne auf Nummer sicher gehen und diese Vereinbarung von Ihnen prüfen lassen.
Ein Arbeitnehmer hat uns dazu z.B. schon folgende E-Mail geschrieben. Er möchte, dass wir folgende Korrekturen vornehmen:
1. Beim letzten Absatz :
Wegen eines verminderten Arbeitsanfalls infolge der Coronakrise bin ich bereit ...für die Dauer der Kurzarbeit.. eine der Kurzarbeit entsprechende monatliche Gehaltsminderung vom vorgesehen Termin dem 1. März bis zum 31.12.2020 zu akzeptieren.
2. Beim vorletzten Absatz:
Ich bin außerdem damit einverstanden, dass die von mir auf Grund von fehlendem Arbeitsanfall weniger geleisteten Arbeitsstunden außerhalb einer Kurzarbeitsregelung durch Mehrarbeit zu einem späteren Zeitpunkt auch am Abend sowie an Samstagen gegen die übliche Bezahlung geleistet werden können.
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung und viele Grüße
T. S.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin Uta Ordemann
Sehr geehrter Mandant,
vielen Dank für Ihren weiteren Auftrag. Ich habe die Vereinbarung über die Einführung von Kurzarbeit noch etwas abgeändert und lade den überarbeiteten Text hier gleich gesondert hoch.
Ich empfehle, in der Vereinbarung keine konkrete Regelung über die Höhe der Absenkung des Gehaltes vorzunehmen. Dies wird letztlich auch durch die gesetzlichen Vorschriften bestimmt. Das Kurzarbeitergeld beläuft sich bei Arbeitnehmern ohne Kinder grundsätzlich auf 60% des bisherigen Nettoentgelts und bei Arbeitnehmern mit im eigenen Haushalt lebenden Kindern auf 67% des bisherigen Nettoentgelts.
Die von dem Arbeitnehmer gewünschte Ergänzung zur Mehrarbeit habe ich so verstanden, dass den Mitarbeitern hierdurch die Möglichkeit eröffnet werden soll, nach Beendigung der Kurzarbeit die entstandenen Einkommensverluste durch die Ableistung von Mehrarbeit wieder aufzuholen bzw. zu kompensieren. Ich hoffe, ich habe dies so richtig verstanden. In diesem Fall empfehle ich aber, dies nicht als Regelung in die Vereinbarung über die Einführung von Kurzarbeit mit aufzunehmen, sondern diese Absichtserklärung in einem gesonderten Anschreiben an die Mitarbeiter aufzunehmen.
Die weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beiden Dokumenten, die ich hier gleich gesondert hochlade. Falls noch Fragen hierzu bestehen, melden Sie sich jederzeit gern.
Mit freundlichen Grüßen
Uta Ordemann
Rechtsanwältin
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ich habe eine Bitte: wäre es möglich, dass Sie die Frist zur Bearbeitung um eine Stunde auf 15.00 Uhr verlängern?
Ich danke Ihnen vielmals für Ihr Verständnis.
Freundliche Grüße
Uta Ordemann
Alternativ kann ich Ihnen die Ausarbeitung sonst auch in einem gesonderten Word-Dokument als Download nach 14.00 Uhr noch übermitteln, da ich nach Fristablauf in der Antwortmaske nicht mehr antworten kann.
Ansonsten Genre als Download zur Verfügung stellen.
Könnten Sie bitte noch Folgendes im korrekten Wortlaut ergänzen:
Dieses Schreiben ist der Ersatz für das vorhergegangen Schreiben zum Thema Kurzarbeit, welches am 17.3.2020 ausgehändigt wurde (?).
Hoffen wir alle sehr, dass sich die aktuelle Lage ganz schnell wieder normalisiert.