Kündigungsschutz während der Elternzeit
Beantwortet
Fragestellung
Sehr geehrte Frau Fritsch,
ich habe Mitte des Jahres einen neuen Job angefangen und für 3 Monate zum Jahresende Elternzeit fristgerecht eingereicht. Der Antrag wurde von AG-Seite schriftlich bestätigt.
Vor Einreichung des Antrages wurde mir mündlich von HR zugesichert, dass Home Office ab sofort bis zur Geburt möglich wäre. Hintergrund hier ist, dass meine Frau seit Beginn des 9. Monats Komplikationen hat und nun ungeplant und verfrüht zu unseren Heimatort (500km entfernt von meiner Arbeitsstelle) zurückgekehrt ist. Meinen AG habe ich vor Dienstantritt über die Geburt und geplanten Geburtsort informiert.
Nach offizieller Einreichung des Antrages wurde von Seiten meiner beiden Vorgesetzten die Möglichkeit eines sofortigen Homes Offices in Frage gestellt.
Nun meine Frage: Kann mein Arbeitgeber eine Sonderkündigung während des Kündigungsschutzes erwirken, wenn ich Home Office ohne vorherige Zustimmung mache ab sofort?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung!
Beste Grüße,
Roman
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Antwort des Experten
Sehr geehrter Mandant,
leider gibt es bei mir gerade eine technische Störung, weshalb die Internetverbindung immer wieder abbricht. Sobald das Problem gelöst ist, melde ich mich bei Ihnen zurück.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Désirée Fritsch
Rechtsanwältin
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Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen!
Gruß,
M.
ich möchte mich noch einmal ausdrücklich für die Verspätung entschuldigen und Ihr Verständnis bedanken. Leider lagen die Umstände nicht in meinem Einflussbereich.
Gerne komme ich aber nunmehr auf Ihre Anfrage zurück:
1.
Im Grundsatz ist es natürlich so, dass die Gestaltung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitgeber obliegt. Im Rahmen des so genannten "Direktionsrechts des Arbeitgebers" kann Ihr Unternehmen also auch entscheiden, ob eine Beschäftigung im Homeoffice möglich ist. Anscheinend war dies ja ursprünglich geplant, so dass Sie durchaus einen Anspruch darauf haben, dass Ihr Antrag entweder bewilligt, oder aber eine Ablehnung zumindest entsprechend begründet wird. Hierauf können Sie bestehen und sollten dies am besten schriftlich tun.
2.
Grundsätzlich bleibt es bis zu dieser endgültigen Klärung dabei, dass Sie an dem Ort arbeiten müssen, der vertraglich vereinbart wurde. Sie können also leider nicht eigenmächtig damit beginnen, im Homeoffice zu arbeiten. Tun Sie dies nicht, riskieren Sie in der Tat arbeitsrechtliche Konsequenzen.
3.
Nach meiner Einschätzung würde ein solcher Verstoß aber im Regelfall nicht u einer Kündigung führen, bzw. diese nicht rechtfertigen. Der Grundsatz ist ja, dass Verfehlungen abzumahnen sind und ich würde auch den vorliegenden Fall so einsortieren.
Eine außerordentliche Kündigung wäre nur dann gerechtfertigt, wenn ein grober Verdtoß gegeben wäre, also Ihr Beruf so spezifisch auf die Firma zugeschnitten wäre, dass Sie vom Homeoffice aus nicht effektiv arbeiten könnten, was ich natürlich nicht einschätzen kann.
4.
Zusammenfassend würde ich daher sagen, dass eine Kündigung nicht gerechtfertigt wäre, aber natürlich umgehend arbeitsgerichtlich angegriffen werden müsste, sollte Sie dennoch ausgesprochen werden.
Im Falle einer Abmahnung müssten Sie gleichfalls umgehend reagieren, also notfalls doch wieder umkehren.
Von einem eigenmächtigen Arbeiten aus dem Homeoffice kann ich Ihnen also nur abraten und würde eine erneute offene Ansprache bei Ihrem Arbeitgeber empfehlen.
Ich wünsche Ihnen dafür viel Erfolg und alles Gute für die Geburt. Für eventuelle Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Désirée Fritsch
Rechtsanwältin