Kündigungsfrist.
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Joachim.
Seit dem 1.12.2017 habe ich einen befristeten Arbeitsvertrag. In diesem Vertrag steht:
Die Probezeit beträgt 6 Monate. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Vertragspartnern zusätzlich und jederzeit mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden.
Am 19.01.2018 habe ich mein Arbeitsverhältnis schriftlich gekündigt mit folgendem Text:
Hiermit kündige ich das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis zum 14.02.2018. Ich bitte um eine kurze Bestätigung der Kündigung.
Frage: ist diese Kündigung rechtens. ( Kündigungsfristen ).
Wenn nein: Kann ich noch ordentlich und fristgerecht kündigen zum nächstmöglichen Datum?
Mit freundlichen Grüßen
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Antwort von Rechtsanwalt und Mediator Christian Joachim
Sehr geehrter Fragesteller,
die Kündigung ist fristgerecht zum 14.2.2018 ausgesprochen worden.
Dabei haben Sie sich richtigerweise auf die im Arbeitsvertrag vereinbarte Probezeit berufen, die auch noch nicht aufgrund ihres Arbeitsbeginns im Dezember 2017 beendet gewesen ist.
Insofern hätten sie spätestens am 31.1.2018 zu dem von Ihnen gewünschten Kündigungstermin am 14.2.2018 kündigen müssen. Da Sie bereits 19.1.2018 die Kündigung ausgesprochen haben, ist die Frist von zwei Wochen eingehalten worden.
Insofern endet das Arbeitsverhältnis zum 14.2.2018, wie in ihrer Kündigung angegeben.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage hilfreich beantwortet habe und stehe bei weiterem Nachfragebedarf oder Erläuterungen gerne zur Verfügung.
Über eine anschließende positive Bewertung freue ich mich.
Viele Grüße
Christian Joachim
Rechtsanwalt
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