Kündigungsfrist ohne Mietvertrag
Fragestellung
Guten Tag RA Otto,
Sie haben mir bereits schon einmal mit einer kompetenten Beratung zur Seite gestanden, dafür möchte ich mich nochmals bedanken und hoffe das Sie mir bei einer neuen Problematik weiterhelfen können...
Ich weiß gar nicht wo ich eigentlich anfangen soll, aber das ganze ist mir mehr als peinlich und überfordert mich als Mensch und ich eigentlich nicht weiß was ich machen soll. Bitte sehen Sie Fehler in der Rechtschreibung nach, aber ich kann momentan nur so schreiben wie es mir in den Sinn kommt. Im letzten Jahr entschied sich meine Freundin mit mir zusammen ziehen zu wollen. Da ich meine Freundin liebte war das alles kein Problem. Sie suchte die Wohnung aus, eine 5 Raum Wohnung welche wir als Nachmieter sofort übernehmen konnten. Da ich durch meine Wohnung nicht gebunden war hätte ich von heute auf morgen einziehen können, meine Freundin war noch durch die Kündigungsfrist bis 31.12.13 an ihre Wohnung gebunden. Da meine Freundin diese Wohnung unbedingt haben wollte, organisierte sie alles mit der Vormieterin, so das die Wohnung ab Anfang November 13 für uns frei war. Nun waren wir mit dem Wohnungsverwalter so verblieben, dass ich ab Anfang November erst einmal alleine im Mietvertrag stehe und meine Freundin später dann in den Mietvertrag mit eingetragen wird. Soweit alles klar, ich die kosten bis Ende des Jahres alleine getragen da es für sie eine doppelte Belastung gewesen wäre. Ab dem 01.01.2014 haben wir die Kosten, für Miete Strom, Telefon etc. jeweils zur hälfte geteilt, da ich ja immer nur am Wochenende zu Hause bin auf Grund meiner Montage Tätigkeit. Im letzten Monat hat sie ihre anteilige Miete nur zu einem geringen Teil bezahlt und für diesen Monat überhaupt nichts. In der letzten Woche erfuhr ich dann von ihr, sie hat einen neuen Mietvertrag unterschrieben und zieht aus. ich war natürlich erst mal platt und sprachlos, bin es auch jetzt noch. Kann sie dieses so ohne weiteres denn sie möchte bereits in drei Wochen ausgezogen sein? Sie führt sich derzeitig wie die Herrin im Hause auf, daß ich mir selbst total Fremd in der eigenen Wohnung vorkomme. Die Fernseher laufen den ganzen Tag, da gehen Leute bei mir ein und aus und ich sitze da und bin hilflos. Je mehr ich darüber nachdenke wird mir so einiges klarer. Ich bin schon oft für Schulden meiner Freundin eingestanden und die letzte Zeit wieder recht viel, ich möchte das haben du musst noch das zahlen und und und... Im letzten Jahr habe ich ihr sogar einen Privatkredit gegeben über 6500,00 Euro natürlich schriftlich, den mußte ich dann noch mal um 1000,00 Euro aufstocken, da sie das Gehalt von ihrem Sohn welches auf ihr Konto ging für andere Zwecke ausgegeben hatte. Nun ist sie auch bereits mit 2 Raten im Rückstand. In diesem Vertrag hatten wir vereinbart - ist die Rate länger wie 30 Tage im Verzug kann dieser Darlehnsvertrag gekündigt werden und da ist sie schon weit drüber. Fühle mich im Moment einfach nur ausgenutzt und verarscht... ich muss alles zahlen und sie verursacht die Kosten...
Meine Frage: Kann Sie von heute auf morgen ausziehen und mich auf den Kosten sitzen lassen? Soweit ich weiß ist durch ihre Zahlungen bis vorletzten Monat so etwas wie ein Untermietvertrag entstanden an den sie sich auch halten müsste (Kündigungsfrist etc.) wenn nicht sogar, auch wenn sie nicht im Mietvertrag steht an diesen gebunden ist (Laufzeit noch bis November 2015) da ja erst durch ihr tun und handeln dieser Mietvertrag angebahnt wurde.
Kann ich den privaten Darlehensvertrag kündigen wenn sie mit der Rückzahlung erheblich jetzt im Rückstand stand?
Mit freundlichen Grüßen
M. S.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
0900-1010 999 * anrufen
Antwort von Rechtsanwalt Reinhard Otto
Guten Morgen,
ich danke für die Anfrage, die ich zum angebotenen Preis wie folgt beantworten möchte:
Was den Mietvertrag angeht, so haben Sie im Verhältnis zu Ihrer Bekannten Ausgleichsansprüche aus einer BGB-Gemeinschaft, weil Sie beide überein gekommen waren, die Wohnung bis mindestens 11/2015 gemeinsam zu bewohnen. Damit sind auch beide Parteien verpflichtet, sich an den dadurch entstandenen Kosten zu beteiligen, sprich die Miete zu zahlen.
Das von Ihnen angeführte Untermuietverhältnis führt hingegen nicht groß weiter, weil dies vom Untermieter mit gesetzlicher Kündigungsfrist kündbar wäre. Die Befristung bis 11/2015 wäre für den Untermieter nur dann wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wäre.
Können Sie beweiesen, dass auch Ihre Bekannte die Wohnung bis 11/2015 gemeinsam mit Ihnen anmieten wollte, haben Sie Ausgleichsansprüche, sonst nicht.
Der Darlehensvertrag kann aufgrund des eingetretenen Verzuges und wohl auch aufgrund des Vertrauensverlustes von Ihnen gekündigt und dann eingefordert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Otto
Rechtsanwalt
Sie haben eine Frage im Bereich Mietrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
MFG M. S.
Wenn Ihre Freunde und der Vermieter das so bestätigen können, ist es durchaus erfolgversprechend, die anteiligen Mieten von Ihrer Bekannten einzufordern.
Mit freundlichen Grüßen