Kündigungsfrist Arbeitsvertrag
Fragestellung
Sehe geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage bezüglich der Kündigung bei einer Firma.
Im Vertrag steht: "Das Arbeitsvertrag endet zum 28.02.2015. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches hinsichtlich der Kündigung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt beiden Parteien unbenommen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen."
Ich möchte mich zum 31.12.14 kündigen. Ist das laut diesem Vertrag möglich? Wann soll ich das rechtzeitig machen?
Vielen Dank!
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwalt Jens Jeromin
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage Ihrer Informationen wie folgt beantworten darf.
Der Grundsatz, dass ein befristetes Arbeitsverhältnis bis zum Ende der Befristung bestehen bleiben soll und nicht gekündigt werden darf, wird hier durch die Verwendung der Formulierung "Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches hinsichtlich der Kündigung" durchbrochen.
Eine ordentliche Kündigung durch Sie ist daher möglich. Diese richtet sich nach den Fristen des § 622 Absatz 1 BGB:
"Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden."
Ich verstehe Ihre Anfrage so, dass Sie am 31.12.2014 aussscheiden wollen. Das wäre so nicht möglich, Sie könnten "nur" mit Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigen, so dass Sie am 28.12.2014 ausscheiden würden. Dies müsste dann bis Ende November 2014 dergestallt geschehen, dass Ihre Kündigung dem Arbeitgeber nachweisbar vorliegt (wenn Sie die Kündigung persönlich überreichen, lassen Sie sich den Erhalt quittieren, ansonsten ist ein Einschreiben/Rückschein anzuraten).
Dies sollte zu bewerkstelligen sein, wenn Sie die Kündigung zu Beginn der letzten KW des Monats November versenden.
Ich hoffe Ihnen auf diesem Weg eine hilfreiche rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jeromin
Rechtsanwalt
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vielen Dank für Ihre Anfrage.
Gerne bin ich bereit Ihre Anfrage zu bearbeiten. Jedoch ist der ausgelobte Betrag im Hinblick auf die wirtschaftliche Bedeutung nicht angemessen. Wenn Sie bereit sind, den Preis auf 99€ anzupassen, dann bin ich gerne bereit, Ihnen die Frage zu beantworten. Wenn Sie das nicht wollen, so teilen Sie mir das bitte mit, dann würde ich die Frage freigeben.
Mit freundlichen Grüßen
Mikael Varol
dann gebe ich die Frage frei.
MfG