Kündigung wegen Eigenbedarf
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Weber,
Meine Lebensgefährtin und ich haben uns getrennt. Wir leben derzeit noch gemeinsam in einem Haus in Berlin in verschiedenen Bereichen. Da meine Lebensgefährtin alleinige Eigentümerin des Hauses ist, muss ich und möchte ich dort mittelfristig ausziehen.
Ich möchte gerne in meine derzeit vermietete Eigentumswohnung nach Bernau bei Berlin ziehen (Mietvertrag von 2007) und erwäge daher eine Eigenbedarfskündigung. Insgesamt sprechen mehrere Gründe für diese Wohnung:
1. Die Trennung und die Notwendigkeit der Neuorientierung
2. Meine beiden Kinder (7+15) leben in Bernau und die Entfernung für Besuche würde sich von 20 auf 3 km reduzieren. Ich hätte noch mehr Kontakt zu meinen Kindern, die mich einfach per Fahrrad erreichen könnten.
3. Die Entfernung zu meinem Arbeitsplatz würde sich von 20 auf 8 km reduzieren.
Daher meine Fragen:
a) Reichen diese Gründe für eine Eigenbedarfskündigung?
b) Für mich ganz wichtig, da der Mieter und ich ein sehr gutes Verhältnis haben: Kann ich ihm meine Gründe vorher in einem Gespräch darlegen, oder wäre dies "gefährlich"?
c) Wenn ich aufgrund von Konflikten zwischenzeitlich eine andere Wohnung in Bernau anmieten würde oder vielleicht muss, wäre dann die Eigenbedarfskündigung hinfällig?
d) Last but not least: Würden Sie diesen Fall übernehmen?
Besten Dank und viele Grüße.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Robert Weber
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
die Gründe reichen durchaus für eine Eigenbedarfskündigung.
Sie können die Gründe durchaus vorher in einem Gespräch offenlegen, es ist nicht gefährlich. Allerdings sollten Sie die Kündigung bereits vorformuliert bereit haben.
Nein, bei Anmietung einer anderen Wohnung wird die Eigenbedarfskündigung nicht hinfällig, da auch der Wunsch, nicht mehr in einer Mietwohnung leben zu müssen, als Eigenbedarfsgrund ausreicht.
Wenn meine Arbeitsbelastung es zuläßt, stehe ich für eine Fallübernahme in einem gesonderten Mandat gerne zur Verfügung.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen über die Kommentarfunktion jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
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danke für die Antwort, das hilft sehr. Ich hätte noch eine Nachfrage zu Punkt c) Wenn ich eine andere Wohnung in Bernau anmieten würde wäre die ursprüngliche Begründung der Kündigung (Trennung, Nähe zu den Kindern bzw. Arbeitsplatz ja hinfällig) und es würde ein neuer Grund auftauchen (will nicht zur Miete wohnen). Würde dies eine erneute Kündigung erfordern oder kann man das einfach so weiterlaufen lassen?
Vielen Dank und beste Grüße. Ralf Schülein
ich bedaure die späte Antwort! In der Tat müßte dann eine neue Kündigung ausgesprochen werden. Daher wäre es eine Überlegung wert, schnell eine Wohnung anzumieten und dann dies als weiteren Grund zu benennen.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt