Kündigung rückgängig machen
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe über die Toyota Bank ein KFZ finanziert. Leider konnte ich Krankheitsbedingt dann die Raten nicht bezahlen da es mir körperlich und psychisch so schlecht ging, dass ich nicht mehr auf die Post reagiert habe. Ab und zu habe ich dann nochmal versucht die Kündigung rückgängig zu machen und das Auto über eine andere Bank zu finanzieren, dass hat leider nicht geklappt und war nur ein hinauszögern.
Nun möchte man das Auto einziehen.
Besteht die Möglichkeit die Kündigung anzufechten.
Die Krankheit kann nachgewiesen werden, ich war jetzt 3 Wochen in Reha und befinde mich in der Wiedereingliederung.
Leider will die Toyota Bank sich auf keinerlei Verhandlungen mehr einlassen.
Darf ich ihnen die Kreditverträge, Kündigung, Rehabescheide senden?
Ich wäre ihnen unendlich dankbar wenn sie eine Möglich finden könnten.
Es eilt jedoch sehr, weil die Rückgabe bereits heute stattfinden sollte.
MFG
R. E.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage nochmals (und Ihre Informationen), die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Zunächst verweise ich auf die Antwort des Kollegen.
Sie können meines Erachtens eine Vertragsanpassung verlangen, was Ihnen vertraglich nicht genommen werden kann, also für einen Fall wie den Ihren:
§ 313 BGB - Störung der Geschäftsgrundlage - schreibt nämlich vor:
"(1) Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, so kann Anpassung des Vertrags verlangt werden, soweit einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann.
(2) Einer Veränderung der Umstände steht es gleich, wenn wesentliche Vorstellungen, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, sich als falsch herausstellen."
Die Krankheit und die Begleitumstände waren so nicht voraussehbar und von Ihnen verschuldet.
Sie haben das Recht zur Vertragsanpassung und Zahlungsaufschub/Ratenzahlung, was auch der Bank zumutbar ist.
Zur Verwertung:
Die Verwertung beweglicher Sachen geschieht im Wege der öffentlichen Versteigerung oder des freihändigen Verkaufs.
Dieses kann aber nur auf Grundlage eines Vollstreckungstitel durch einen Gerichtsvollzieher geschehen, der den Wagen beschlagnahmen könnte oder durch einen zu solchen Verkäufen öffentlich ermächtigten Handelsmäkler oder durch eine zur öffentlichen Versteigerung befugte Person (insbesondere Gerichtsvollzieher).
Nur ein Gerichtsvollzieher dürfte Ihnen den Wagen abnehmen.
Ist der von Ihnen genannte Herr ein solcher?
Sie sollten dennoch morgen gleich (mit dem Fahrzeug) einen Anwalt aufsuchen - in Ihrer Nähe - da ich erst heute mittag aus dem Urlaub gekommen bin und dieses wegen des Fahrzeugs bei Ihnen vor Ort geschehen sollte.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewertung meiner Antwort. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
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Der Toyota Eintreiber hat mir gedroht und mich eingeschüchtert. Er heißt mit Nachnahme Hr. Krueckel.
Zuständig ist die TKG Mahn.
Bei der TKG Mahn habe ich heute Abend versucht Zeit zu schinden, habe aber keine Rückmeldung mehr erhalten. Habe ihnen Geschrieben das im Kreditvetrag steht, dass der Wagen Eigentum der Kreditbank ist und bleibt. Das ist aber Falsch. Ich habe das KFZ in einem Autohaus gekauft,also war dies der Eigentümer.
Wie lange dauert es denn bis ein Eilverfahren eingeleitet und darüber entschieden wurde?