Kündigung resturlaub
Fragestellung
Ihre Anfrage an uns lautete:
Ich habe zum 30.06.2015 mein Arbeitsverhältnis ordentlich gekündigt.In meinem Kündigungsschreiben habe ich meinen Resturlaubstage beantragt und um Freizeitausgleich meiner vorhandenen Überstunden gebeten. Mein Arbeitgeber hat in der ersten Juniwoche meine Kündigung bestätigt.Was jedoch den Resturlaub und die Überstunden betrifft bis heute ignoriert.So habe ich über meinen Gruppenleiter letzte Woche Montag noch einnal um Rückmeldung gebeten.Ohne Erfolg.Gibt es eine Frist auf der der Arbeitgeber reagieren muss? Meine Resturlaubstage belaufen sich auf 3, 5. Überstunden 81.5Bei einer 20 Stundewoche.Demnach müsste ich eigentlich gar nicht arbeiten.es sei denn der Arbeitgeber zählt sie aus.Muss er mir dies nicht schriftlich mitteilen?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Soeren Liebig
Sehr geehrte Ratsuchende,
grundsätzlich ist entscheidend, was in Ihren Arbeitsvertrag steht. Sie sollten Ihrem Arbeitgeber mitteilen, dass Sie Ihre verbleibenden Urlaubstage und Überstunden bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses als Urlaub in Anspruch nehmen, sollte er etwas dagegen haben, sollte er Ihnen dies innerhalb von 2 Tagen schriftlich mitteilen. In dieser schriftlichen Mitteilung sollte er Ihnen auch darlegen, in welcher Form und wie der verbleibende Urlaub und die Überstunden verrechnet werden.
Sollte Ihr Arbeitgeber sich nicht melden, bleiben Sie zu Hause.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
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