Kündigung Mitarbeiter
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir sind eine kleine GmbH (Gründung Jan 2018) mit einer Mitarbeiterin (keinerlei andere Beschäftigte) im Bereich Unternehmensberatung. Aufgrund der Entwicklung und des Verlustes einer Teilhaberin sind keine weiteren Umsätze zu erwarten.
Die Mitarbeiterin wurde zum 1.11.2018 unbefristet eingestellt - eine Probezeit ist vertraglich "entfallen" da die Mitarbeiterin bekannt war. Folgender Passus zur Kündigungsfrist ist Teil des Vertrages:
"1. Der Arbeitsvertrag wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen, beginnend mit Wirkung des in § 1 Abs. 1 genannten Datums.
2. Der vorliegende Vertrag ist für beide Vertragsparteien mit einer Frist von drei Monaten kündbar. Eine Verlängerung der Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer durch Gesetz gilt auch für die Kündigung seitens des Arbeitgebers."
Welche Möglichkeiten hat die GmbH sich schnellstmöglich von der Mitarbeiterin zu trennen wenn die Mitarbeiterin einer kurzfristigen Auflösung nicht zustimmt.
Vertrag ohne sensible Daten angefügt.
Mit freundlichen Grüßen
H. I.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin Anja Merkel, LL.M.
Sehr geehrter Ratsuchender,
ich beantworte Ihr Anliegen auf Basis Ihrer Angaben folgendermaßen:
Nach dem mir vorliegenden Vertrag können Sie jederzeit ordentlich kündigen unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Hier wurden 3 Monate vereinbart.
Leider haben Sie die Probezeit wirksam ausgeschlossen, wodurch Sie auch nicht die günstigen verkürzten Kündigungsfristen (2 Wochen) anwenden können. Auch haben Sie leider abweichend von den gesetzlichen Kündigungsfristen 3 Monate Kündigungsfrist wirksam vereinbart. Nach der gesetzlichen Kündigungsfrist würde die Küdnigungsfrist 1 Moant betragen.
Sie könnten natürlich außerordentlich und fristlos kündigen, wenn es dafür einen wichtigen Grund, der in der person des Arbeitnehmers liegt, gibt. Hierzu haben Sie nichts vorgetragen, so dass ich davon ausgehe, dass es einen solchen wichtigen Grund nicht gibt. Wichtige Gründe für eine fristlose Kündigung sind:
- Diebstahl und Unterschlagung zulasten des Arbeitgebers oder zulasten von Kollegen
- (Schwere) Beleidigungen, (erhebliche) Tätlichkeiten oder sexuelle Belästigungen während der Arbeit
- Geschäftsschädigende Äußerungen, Anzeige des Arbeitgebers bei Behörden
- Annahme von Schmiergeldern
- Androhung von Krankheit
- Grundlose und "beharrliche" Arbeitsverweigerung
- Selbstbeurlaubung
Beachten Sie, dass gegebenfalls eine vorherige Abmahnung und ein wiederholtes Verhalten notwendig ist. Liegt also moentan noch keine Abmahnung vor, ist eine Spekulation auf eine außerdordetliche Kündigung gegebenfalls der längere Weg, als die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist.
Fazit:
Kann kein Aufhebungsvertrag geschlossen werden, so sollten Sie schnellstmöglich schriftlich unter EInahltung der Kündigungsfrist kündigen.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste rechtliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Beste Grüße
Anja Merkel, LL.M.
Rechtsanwältin
Sie haben eine Frage im Bereich Arbeitsrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Herzlichen Dank
vielen Dank für Ihre Einschätzung. Eine letzte Frage - was passiert bei Auflösung der GmbH und mangelnder Liquidität um das Gehalt weiter zu zahlen, ist das ein vorzeitiger Kündigungsgrund?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
H. I.