Kreditzinsen Schenkung
Beantwortet von Dipl.-Bw. (FH) / Steuerberater Ralph Arens in unter 1 Stunde
Fragestellung
Wir haben in Vorgriff auf das Erbe unseren Töchter je 50.000,00 euro,eine Grundschuld auf unser haus aufgenommen.Mit diesen Geld waren sie in der Lage sich je ein Haus zu finanziern.
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Antwort von Dipl.-Bw. (FH) / Steuerberater Ralph Arens
Hallo und vielen Dank für Ihre Anfrage!
Steuerlich mindernd können Sie die Kreditzinsen nicht ansetzen.
Um den Sachverhalt besser zu verstehen, meine Frage:
Sie haben insgesamt 100.000 Euro Grundschuld auf Ihr Grundstück eintragen lassen und haben dann ihren Töchtern jeweils 50.000 Euro zur Verfügung gestellt bzw. geschenkt. Dafür haben Sie nun ein Darlehen in Höhe von 100.000 Euro an die Bank zzgl. Zinsen zu zahlen?
Insgesamt können Sie Ihren Kindern je 400.000 Euro in 10 Jahren steuefrei zukommen lassen.
Die Kosten die Ihnen hierdurch entstehen (z.B. Kreditzinsen) sind leider nicht steuerlich absetzbar.
Hier wären dann andere Gestaltungsmodelle sinnvoll, welche sicher steuerlich optimiert machbar wären. Aber dazu Bedarf es einer genauen Betrachtung der Familien- und Einkunftssituation Ihrer Töchter und Ihrer Persönlichen. So wären auch Darlehen, Überschreibung Ihres Hauses oder Erwerb der Häuser der Töchter Ihrereseits und Vermietung denkbar. Aber das ist an dieser Stelle zu komplex und sicher nicht immer einfach (auch bezogen auf die persönlichen menschlichen Aspekte).
Ich hoffe Ihnen hiermit gedient zu haben und wünsche Ihnen noch ein herrliches Sommerwochenende.
Ralph Arens aus Bielefeld
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