Kreditzinsen als Werbungskosten
Beantwortet von Steuerberater Dipl-Finanzwirt Jeannette Klüsener
Fragestellung
Guten Tag Frau Klüsener,
Ich habe heute folgende Frage:
Kreditzinsen lassen sich bei vermieteten Wohnungen als Werbungskosten ansetzen.
Ist das auch der Fall, wenn als Beleihungsobjekt eine andere lastenfreie Wohnung genommen wird, als die eigentliche Wohnung, die gekauft wird?
Die Kreditaufnahme erfolgt gezielt für den Kauf und steht in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit dem Kauf, läuft bei der Bank aber „als freies Darlehen zur Kapitalbeschaffung.“
Sind also die Kreditzinsen von freien Darlehen zum Kauf einer vermieteten Wohnung als Werbungskosten genauso anzusetzen wie Kreditzinsen von Hypothekendarlehen?
Und was gibt es zu beachten?
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Antwort von Steuerberater Dipl-Finanzwirt Jeannette Klüsener
Sehr geehrter Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich möchte Ihnen diese nachfolgend im Rahmen einer Erstberatung nach von Ihnen geschilderten Sachverhalt beantworten:
Grundsätzlich gilt:
Stehen Schulden mit der Erzielung von Einkünften im Zusammenhang, so können die Schuldzinsen als Werbungskosten steuerlich berücksichtigt werden.
Schuldzinsen sind alle Aufwendungen zur Erlangung oder Sicherung eines Kredits. Das heißt, Aufwendungen, die bei wirtschaftlicher Betrachtung des Vorgangs als Vergütung für die Überlassung von Kapital angesehen werden können. Dieser Begriff ist weit auszulegen.
Für den Abzug der Zinsen als Werbungskosten ist allein die tatsächliche Verwendung als Darlehensmittel entscheidend.
Sie schreiben: Ist das auch der Fall, wenn als Beleihungsobjekt eine andere lastenfreie Wohnung genommen wird, als die eigentliche Wohnung, die gekauft wird?
Es kommt auf die Begründung an.
Vielleicht haben Sie gar keine Möglichkeit gehabt, ein Darlehen auf die Wohnung, die zur Erzielung der Einnahmen angeschafft werden sollte, aufzunehmen, weil der Verkehrswert der Wohnung zu niedrig war oder
Sie diese modernisieren wollen und eine höhere Darlehnssumme aufgenommen haben
Oder diese bereits eine Grundschuld hatte und diese nicht aus irgendeinem Grund gelöscht werden konnte, Sie aber dennoch die Wohnung zu einem Wert X kaufen wollten….…
Es muss der unmittelbare wirtschaftliche und am besten noch zeitliche Zusammenhang vom Kauf der zur Erzielung der Einnahmen angeschafften Wohnung zur Darlehensaufnahme vom Finanzamt leicht und einwandfrei nachvollziehbar sein, am besten durch Unterlagen. Vielleicht haben Sie ja auch eine Anfrage der Bank gestellt, das Darlehen für die andere Wohnung zu verwenden. Vielleicht ist ja auch der Geldfluss von diesem Darlehen direkt an den Verkäufer der zur Erzielung von Einkünften angeschafften Wohnung nachzuvollziehen.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage ausreichend beantworten und verbleibe
mit freudnlichen Grüßen
Jeannette Klüsener
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