KREDITVERGABEPRAXIS
Beantwortet von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Fragestellung
MEINE HAUSBANK HAT MIR LETZTES JAHR NUR EINEN KREDIT ERTEILT UNTER DER VORAUSSETZUNG, DASS ICH DER IMMOBILIEN-TOCHTERGESELLSCHA FT DEN MAKLERAUFTRAG FÜR DEN VERKAUF MEINES 7-FAM.-HAUSES (GESCHÄTZTER WERT 279.000 €, AKTUELLER MOD.KREDIT 40.000; AKTUELLER PRIVATKREDIT RUND 6.000 + 10.000 € AUFSTOCKUNG) GEBE. IST EINE SOLCHE VERKNÜFPUNG VON GESCHÄFTEN ÜBERHAUPT ERLAUBT?
MFG
B. PIRWITZ
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich nachfolgend beantworte:
1. Grundsätzlich hat der Maklerauftrag nichts mit einer Immobilienfinanzierung zu tun, so dass eine Bedingungen für die Gewährung des Darlehens unwirksam ist.
Vielmehr wäre zudem eine Sittenwidrigkeit dieser Vertragsbedingung anzunehmen, OLG Stuttgart · Urteil vom 21. Dezember 2009 · Az. 6 U 110/09.
2. Problematisch ist in diesem Zusammenhang die Beweisbarkeit eines solchen Zusammenhanges, da dies in der Regel nicht schriftlich festgehalten wird.
3. Liegt aber eine Verknüpfung vor, so hat der Maklervertrag die gleichen formalen Anforderung zu beachten wie der Darlehensvertrag. D.h. der Maklervertrag muss ebenfalls eine Widerrufsbelehrung enthalten. Ist dies nicht der Fall, kann der Maklervertrag widerrufen werden, wobei auch eine Kündigung des Maklervertrages möglich ist, je nach Laufzeit des Vertrages.
4. Soweit der Maklervertrag daher noch nicht zum Tragen gekommen ist, können Sie diesen widerrufen oder kündigen. Auf den Bestand der Immobilienfinanzierung hat dies keinen Einfluss.
5. Auch wenn die Kreditvergabepraxis mehr als bedenklich ist, wird sich dies nicht auf den Darlehensvertrag auswirken. Allenfalls ist daher eine Auswirkung auf den Maklervertrag denkbar, so dass dieser dann durch einen Widerruf oder Kündigung beendet werden kann ohne dass Sie Auswirkungen auf den Darlehensvertrag befürchten müssen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und einen hilfreichen Überblick verschaffen.
Bei Fragen stehe ich gerne weiterhin zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt
Sie haben eine Frage im Bereich Bankrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
MFG
B. PIRWITZ
Maßgebend ist, was Sie aus dieser unwirksamen Verknüpfung/Bedingung erreichen wollen.
An die Erhöhung des Kontokorrentkredites sind Sie gebunden, können diese aber jederzeit zurückführen und reduzieren lassen. An den Maklerauftrag sind Sie nicht gebunden und können diesen widerrufen und/oder kündigen und einen anderen Makler beauftragen bzw. den Grundbesitz selbst veräußern. Soweit der Makler einen ernsthaften Interessenten vorgestellt hat, sollten Sie den Maklervertrag widerrufen und rein vorsorglich auf die Unwirksamkeit des Maklervertrages hinweisen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und stehe bei Nachfragen weiterhin zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt