Kreditaufnahme
Fragestellung
Sehr geehrte Frau Heck,
Ich habe folgende Angelegenheit:
mein Mann will sich von mir trennen. Bis heute sind keine Schritte dafür unternommen worden, d.h. wir leben noch in der Ehegemeinschaft (wir haben auch keine Gütertrennung vereinbart). Wir haben 2 Kinder (11 und 13 Jahre alt).
Heute habe ich Unterlagen gefunden, die darauf deuten, dass mein Mann am 07.07.2017 ein Kredit über 100T. € aufgenommen hat, ohne meinen Kenntnis.
Meine Frage: wie wird das Kredit behandelt wenn wir uns trennen. Kann ich das Kredit kündigen? Wie kann ich in diesem Fall vorgehen?
Freundliche Grüße
Aleksandra Kehr
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin Susanne Heck
Sehr geehrte Ratsuchende,
eine Kreditaufnahme in dieser Höhe ohne Hinzuziehung des Ehegatten ist sehr selten, sollten Sie beide in einigermassen guten Verhältnissen leben jedoch nichts ungewöhnliches.
Ich gehe davon aus, dass Sie beide keinen Ehevertrag geschlossen haben und daher weiterhin im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben.
Dies bedeutet, dass Sie beide weiterhin "Herr" über ihr eigenes Vermögen bleiben und es Ihnen daher auch erlaubt ist einseitig Kredite aufzunehmen.
Für die Zugewinngemeinschaft kommt es für die Berechnung des Zugewinns auf drei Daten an: das Anfangsvermögen (am Tag der Eheschließung), das Trennungsvermögen und das Endvermögen (am Tag der rechtshängigkeit des SCheidungsantrages).
Sie selbst können einen Kredit, den Ihr Mann aufgenommen hat nicht kündigen und eine rechtliche Handhabe haben Sie hiergegen leider auch nicht.
Die 100.000€ werden aber wohl in irgendeinen Gegenwert geflossen sein, weshalb diese auch weiterhin im Vermögen Ihres Mannes sind. Ansonsten sind natürlich Schulden im Rahmen des Zugewinns ebenso zu berücksichtigen wie Guthaben.
Allerdings kann ich Ihnen nur zu einer ausführlichen Trennungsberatung raten, daes mir so scheint, als wäre Ihr Mann bereits dabei für den Tag der Trennung Vorbereitungen zu treffen. Dem sollten Sie schnellstmöglich entgegenwirken.
Gerne stehe ich Ihnen für Rückfragen zur Verfügung und würde mich über eine positive Bewertung freuen.
Sie können mich auch jederzeit über die Kanzlei kontaktieren (soweit es eine Ergänzung zu Ihrer Frage betrifft, dann gerne per Mail und selbstverständlich ohne weitere Kosten).
Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend.
Mit freundlichen Grüßen
S. Heck
Rechtsanwältin
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