Krankenversicherung
Fragestellung
Ich habe eine neue Stelle angenommen und bin innerhalb der ersten vier Wochen krank geworden.
Ich habe meinem Arbeitgeber die Bescheinigung sofort zugesendet, jedoch erst am 2 Wochen später, als der Arbeitgeber mich darauf hinwies, das nicht er, sondern die Kassel Krankengeld zahlen muss, den Schein der Kasse (IKK classic) zugesendet.
Die Kasse verweigert die Krankengeldzahlung, mit der Begründung, dass sie den Krankenschein nicht rechtzeitig erhalten hat. Er hätte in den ersten 7 Tagen vorliegen müssen.
Gibt es eine Möglichkeit trotzdem mein Krankengeld zu erhalten?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwalt Raphael Fork
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage , für deren Beantwortung ich noch folgende Informationen benötige:
1.) Die genauen Daten des Sachverhalts
2.) Sinnvollerweise das Anschreiben Ihrer Kasse an Sie ( z.B. durch Hochladen oder Zusendung an meine Kanzleidaten per Fax oder ggf. E-Mail).
3.) Hat die Kasse das Krankengeld komplett verweigert oder nur bis zum Tag der Vorlage ?
Mit freundlichen Grüßen aus Dortmund
Raphael Fork
-Rechtsanwalt -
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leider habe ich noch keine Rückmeldung von Ihnen erhalten.
Nach Ihrer Schilderung steht jedenfalls schon einmal fest, dass die Kasse Ihnen das Krankengeld ab Vorlage der Bescheinigung nicht verweigern darf, wenn die Krankschreibung fortlaufend und ununterbrochen ärztlich dokumentiert vorlag.
Sollte dies der Fall, können Sie sich jederzeit an mich wenden. Ich helfe Ihnen dann schnell und unbürokratisch weiter.
Mit freundlichen Grüßen aus Dortmund
Raphael Fork
-Rechtsanwalt -
Den Krankenschein habe ich, wie immer beim Arbeitgeber sofort abgegeben, da ich nicht wußte das in den ersten 4 Wochen die KK zuständig ist. Der Kasse habe ich den Krankenschein erst einige Zeit nach dem 28. zugesendet, also nach Ende der Krankschreibung.
Das Anschreiben der Kasse habe ich noch nicht, bislang gab es nur eine telefonische Nachfrage meinerseits.
Die Kasse verweigert das Krankengeld also komplett.
ich habe das Schreiben der IKK als Anhang hochgeladen.
Viele Grüße
Andreas Kellner
vielen Dank für das Hochladen des Schreibens.
Sie erhalten noch heute im Laufe des Tages die Beantwortung Ihrer Ausgangsfrage.
Mit freundlichen Grüßen aus Dortmund
Raphael Fork
-Rechtsanwalt -
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:
Grundsätzlich ist die Ansicht der Kasse korrekt, da wegen § 49 I Nr. 5 SGB V die gesetzliche Regelung gilt, dass der Anspruch auf Krankengeld ruht, solange die Arbeitsunfähigkeit nicht der Krankenkasse angezeigt wird oder die Anzeige innerhalb einer Woche nachgeholt wird.
Dennoch sehe ioch in Ihrem Fall eine gewisse Aussicht auf Erfolg, da SIe nur 7 Tage krankgeschrieben waren und dem Arbeitgeber unverzüglich die AU überreichten.
Die Meldepflicht soll sicherstellen, dass die Krankenkasse möglichst frühzeitig über das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit informiert und in die Lage versetzt wird, vor der Entscheidung über den Krankengeldanspruch und ggf. auch während des nachfolgenden Leistungsbezugs den Gesundheitszustand des Versicherten durch den MDK überprüfen zu lassen, um Zweifel an der ärztlichen Beurteilung zu beseitigen und ggf. Maßnahmen zur Sicherung des Heilerfolgs und zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit einleiten zu können.
Hier werden Sie aber nach meiner Einschätzung in jedem Fall das Widerspruchs- und ggf. das Klageverfahren durchlaufen müssen,
Mit freundlichen Grüßen aus Dortmund
Raphael Fork
-Rechtsanwalt -