Krankenverischerungsbeiträge bei Kapitalleistung
Beantwortet von Rechtsanwältin Anja Merkel, LL.M.
Fragestellung
ab 01.Oktober bin ich in Rente.Von meinem Arbeitgeber habe ich eine Kapitalleistung erhalten. Mein Gehalt lag über der Beitragsbemessungsgrenze.
Meine Krankenversicherung rechnet mir Kapitalleisung :120 KV 15,7 % PV 2,55 %
Zahlbar mtl. Laufzeit 10 Jahre. Ist dies korrek
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin Anja Merkel, LL.M.
Sehr geehrter Ratsuchender,
ich beantworte Ihr Anliegen auf Basis Ihrer Angaben folgendermaßen:
Kapitalleistungen, welche Sie vom Arbeitgeber erhalten haben, unterliegen der Beitragspflicht zur Sozialversicherung, also auch der Krankenversicherung: Diese Kapitalleistung werden ebenso wie laufende Renten als Versorgungsbezüge im Sinne des §1 Abs. 2 BertrAVG bzw. §229Abs. 1 Satz 1 SGB V behandelt.
Dies wurde vom Bundesozialgericht u.a.mit Urteil vom 25.04.2007, Az. B 12 KR 25/05 R festgestellt.
zur Berechnung:
Als Grundlage für die Beitragsberechnung werden für 10 Jahre monatlich 1/120 der Kapitalleistung herangezogen. Die Beiträge werden dann aus den entsprechenden Beitragssätzen berechnet. Die von Ihnen dargelegte Berechnung ist korrekt.
Es tut mir leid IHnen keine positivere Auskunft geben zu können.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste rechtliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Beste Grüße
Anja Merkel, LL.M.
Rechtsanwältin
Sie haben eine Frage im Bereich Sonstiges?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).