Krankenkassenbeitrag
Beantwortet in unter 1 Stunde
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
zusätzlich zu meinem Gehalt von rund 1700 Euro beziehe ich eine Hinterbliebenenrente von rund 1600 Euro. Seitdem muss ich meiner Krankenkasse Barmer GEK monatlich rund 300 Euro zusätzlich zahlen. Kann das sein? Davon könnte ich mich ja schon fast privat versichern!
Freundliche Grüße
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Antwort des Experten
Sehr geehrte Fragenstellerin,
leider hat das Bundessozialgericht (BSG, Urteil vom 25.4.2012, B 12 KR 19/10 R, Terminbericht) zu Gunsten der Krankenversicherung entschieden. Damit setzt das Bundessozialgericht seine Linie fort und ordnet auch Hinterbliebenenrenten den Versorgungsbezügen nach § 229 Abs. 1 Nr. 5 SGB V zu.
Sollte es eine gesetzliche Hinterbliebenrente sein, bestehen aber gute Chancen, dass der Rententräger wenigstens anteilig den Krankenkassenbeitrag mitbezahlen muss.
Insofern empfehle ich Ihnen schriftlichen Kontakt mit dem Rententräger.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Saeger
- Rechtsanwalt -
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