Krankenkassenbeitrag Zahnbehandlung
Fragestellung
Mein monatlicher Krankenkassebeitrag ist 205 € (GKV ) .Wieviel davon geht zu Zahnbehandlung ( ohne Zahnersatz ) ?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
der Krankenkassenbeitrag kann nicht gesplittet werden, nach allgemein ärztlichen Behandlunge, Zahnbehandlungen und/oder stationären Krankenhausaufenthalten etc..
Sie als Versicherte(r) haben das Recht auf die gesetzlichen Leistungen. Dazu zählt auch die Zahnbehandlung. Es steht kein besonderer Anteil des Betrages für diesen Teil der Behandlung zur Verfügung. Die Behandlungen werden wenn erforderlich gezahlt, sofern sie als gesetzliche Leistung anzuerkennen sind.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantwortet habe.
Sollten Sie hingegen die Erstattung von Kosten für eine Zahnbehandlung gemeint haben, möchte ich wie folgt ausführen.
Je nach Voraussetzung kann die Krankenkasse einen Zuschuss zur einer Zahnbehandlung nach einem Heil-und Kostenplan zahlen. 50% werden grundsätzlich bei einer Regelversorgung gezahlt. Ein höherer Zuschuss ist durch das Bonussystem möglich.
Sollten noch Fragen bestehen, nutzen Sie bitte die Rückfragemöglichkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
26135 Oldenburg
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