Kostenübernahme eines nota. KV Entwurfs einer Immobilie
Fragestellung
Hallo Herr Weber,
ich beabsichtigte eine im März eine Immobilie zu kaufen und wurde von der Maklerin damals aufgefordert eine Auftrag zum Entwurf eines Grundstückvertrags für einen bestimmten Notar zu unterschreiben. Dies war wahrscheinlich ein Fehler. Ein erster Entwurf wurde vom Notar erstellt, jedoch sind mir dann in der Zwischenzeit einige Ungereimtheiten beim Immobilienobjekt aufgefallen , welche mich zum Kauf Rückzug bewegt haben. Auch ein minmal abweichender Kaufpreis stand im Vertrag, als mündlich vereinbart. Jetzt nach 3 Monaten erhalte ich die Notarrechnung bzgl. des Entwurfs ca. 500 Euro. Muß ich diese Kosten wirklich bezahlen , oder habe ich eine Chance nicht für die Kosten verantwortlich zu sein.
Vielen Dank !
Beste Grüße
Stefan Bronold
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Robert Weber
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
Knackpunkt ist in der Tat der Umstand, dass Sie den Auftrag zum Entwurf des Vertrages unterschrieben haben. Deswegen sind Sie auch für die daraus entstehenden Notarsgebühren verantwortlich.
Sie könnten nur versuchen, Schadensersatz von dem Verkäufer oder der Maklerin zu fordern. Dafür müßten Sie aber nachweisen, dass Sie nur aufgrund von deren Täuschungen über die Ungereimtheiten den Auftrag unterschrieben haben. Das aber ist sehr schwierig.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen über die Kommentarfunktion jederzeit zur Verfügung.
Über eine positive Bewertung Ihrerseits würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Sie haben eine Frage im Bereich Immobilienrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen