DBA Deutschland Schweiz
Beantwortet von Steuerberaterin Angelique Staudte in unter 1 Stunde
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin in Deutschland (Baden-Württemberg) ansässig und übe mehrere Tätigkeiten aus: als angestellte Grenzgängerin in der Schweiz und als selbstständige Komplementärtherapeutin in Deutschland. Letztes Jahr habe ich zusätzlich eine eigene kleine Praxis für Komplementärtherapie in der Schweiz eröffnet. 2018 sind mir durch den Praxisbetrieb Verluste entstanden und ich hatte keine Steuererklärungspflicht in CH.
Meine Fragen:
Gewinne aus der CH müssten auf der Anlage AUS angegeben werden, gilt dies auch für Verluste?
Kann ich diese negativen Einkünfte auf meiner deutschen EkSt geltend machen?
Werden sie angerechnet und zu wie viel Prozent?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberaterin Angelique Staudte
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
laut DBA Deutschland-Schweiz liegt das Besteuerungsrecht für die Einkünfte sowie Verluste ausschließlich in der Schweiz. Es ist richtig, dass auch die Verluste in der Anlage AUS angegeben werden müssen. Für Verluste gibt es hier eine eigene Kategorie in den Zeilen 36 bis 49 "Nach DBA steuerfreie Einkünfte/Progressionsvorbehalt". Wie der Name schon verrät, stehen Einkünfte normalerweise bei der deutschen Einkommensteuer unter Progressionsvorbehalt und wirken sich lediglich auf die Höhe des Steuersatzes aus. Bei Verlusten kann hier leider nicht der Steuersatz gesenkt werden. Stattdessen wird der Verlust vorgetragen und zukünftig mit den Schweizer Einkünften aus der Praxis verrechnet. Leider hat dies in den Jahren der Verlustentstehung keine Auswirkung auf die deutsche Einkommensteuer.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Steuerberaterin Angelique Staudte
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