Kleinunternehmerregelung
Beantwortet von Steuerberater/Dipl.-BW (FH) Sascha Blum in unter 2 Stunden
Fragestellung
Wir haben eine Photovoltaikanlage, die umsatzstgeuerpflichtig ist, MWSt wird abgeführt. Wir haben jetzt
einen Ebay shop eröffnet, wollten für den Shop die Kleinunternehmerregelung. Laut Finanzamt geht das
nicht, weil der Ehemann umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer ist wegen der Photovoltaikanlage, deshalb ist im Shop die Kleinunternehmerreglung nicht möglich. Was sollen wir machen. Danke für Ihre Hilfe
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Antwort von Steuerberater/Dipl.-BW (FH) Sascha Blum
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
ich bedanke mich für Ihre Anfrage und stelle fest, dass das immer wieder ein großes Thema ist, was viele Fragen aufwirft.
Nun zu Ihren Fragen:
Ich unterstelle mal, dass Sie mit "wir" sich und Ihren Ehepartner meinen.
Die rechtliche Beurteilung ist nicht anders bei unverheirateten und Lebenspartnern!
Wen Sie schreiben, dass wir ein Photovoltaikanlage haben, ist diese Personengemeinschaft eine sogenannte BGB-Gesellschaft (GbR).
Diese Gesellschaft ist in der Tat Unternehmer und kann nur einheitlich entweder zur Umsatzsteuer optieren oder eben nicht. In diesem Punkt hat das Finanzamt recht.
Nun kommt der Ebay-Shop dazu!
Wenn der Ebay-Shop von der gleichen GbR betrieben wird bleibt es bei der Option zur Umsatzsteuer.
Wird der Ebay-Shop aber von einer anderen GbR betrieben oder von nur einem Gesellschafter entsteht insoweit ein neues Unternehmen. Dieses umsatzsteuerliche Unternehmen kann dann wieder einheitlich entscheiden, ob zur Umsatzsteuer optiert wird oder die Kleinunternehmerregelung gelten soll.
Heißt in dem Fall nun, dass der Shop
a) nur von einer Person betrieben wird (Gewerbeanmeldung ist entscheidend) oder
b) von einer anderen GbR
Bei der zweiten Alternative sollten z. B. auch die Beteiligungsverhältnisse anders geregelt werden als bei der Photovoltaikanlage (z. B. 40% zu 60%). Ist aber nicht zwingend notwendig.
Was aber notwendig ist, ist dass die GbR II deutlich von der GbR I über den Namen abgrenzbar ist und dass alle Eingangsrechnungen diese deutliche Unterscheidung enthalten.
Ich hoffe Ihnen damit geholfen zu haben und muss noch empfehlen einen schriftlichen GbR-Vertrag aufzusetzen.
Mit besten Grüßen
Sascha Blum
Saulheim
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Unternehmer durch Photovoltaik ist. Ist das richtig. Was kann man tun. Problem beim Shop. Wir haben nicht viel Vorsteuer zum abziehen- gegenrechnen.Beider Sachen Photovoltaik und Shop ist nur Helmut Eder eingetragen. Für beide Gewerbe gibt es eine Gewerbeanmeldung. Brauche dringend info. Danke im Voraus!