Kleinunternehmerregelung
Fragestellung
Ich plane ins e-comerce Geschäft bei Amazon, Ebay usw. einzusteigen. Ich spiele mit dem Gedanken den Sitz meines Unternehmens in Estland anzusiedeln, der Umsatz würde jedoch hauptsächlich in Deutschland generiert.
Hier zu meiner Frage:
Kann ich als Unternehmer aus einem EU Staat in Deutschland die Kleinunternehmerregelung beantragen, wenn ich in Deutschland keine Filiale habe?
Wo müsste ich die Gewinne versteuern? (bin deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz im außereuropäischen Ausland)
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberaterin Angelique Staudte
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
zu Ihrem Sachverhalt gibt es bereits einige Fachkommentare.
Die Umsatzsteuer und Einkommensteuer sind gesondert zu betrachten.
Bei der Umsatzsteuer ist die Kleinunternehmerregelung grundsätzlich ausgeschlossen, wenn der Unternehmer/das Unternehmen nicht in Deutschland ansässig sind. Für die normale Umsatzsteuerregelung gibt es neben der Umsatzschwelle von € 10.000 an Endverbraucher noch die Möglichkeit, sich bei dem sogenannten MOSS-Verfahren zu registrieren und so ohne eine Registrierung in den übrigen EU-Ländern die Steuern anzumelden und in einer Summe abführen zu können.
Für die Gewinne ist entscheidend, ob in Deutschland eine Betriebsstätte ODER ein ständiger Vertreter für die Geschäfte vorhanden ist. Soweit hier niemand vor Ort ist, ist der Gewinn unabhängig von der Staatsbürgerschaft in Estland zu versteuern. Sofern es hier doch noch Rückfragen zum ständigen Vertreter gibt, melden Sie sich gerne.
Mit freundlichen Grüßen
Steuerberaterin Angelique Staudte
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