Kleinunternehmerregelung / Regelbesteuerung
Fragestellung
Hallo,
unsere Tanzkapelle, die seit 25 Jahren besteht, hat im Jahr 2017 die Umsatzgrenze von 17.500 erstmalig um 300 Euro überschritten.
Das Finanzamt hat uns nun ab 2018 der Regelbesteuerung unterworfen.
Es ist aber deutlich abzusehen, auch aus familiären Gründen, dass wir (6 Personen GbR) in den kommenden Jahren NIE mehr diese Grenze erreichen werden!
Deswegen wollen wir unbedingt die Kleinunternehmereigenschaft weiter behalten.
Was können wir nun tun, um das Finanzamt von unserem "Wunsch" zu überzeugen?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwalt und Mediator Christian Joachim
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Trotz des Ablaufs der Deadline über das Wochenende hoffe ich, dass Sie noch einverstanden sind, wenn ich Ihre Frage heute Vormittag beantworte.
Leider ist es so, dass die Grenze der 17.500 Euro für die Kleinunternehmerregelung eine sehr starre Grenze ist und im Prinzip schon bei Überschreiten von wenigen Centbeträgen zur Folge hat, dass Sie in die Regelbesteuerung hineinfallen.
Hier gibt es meines Erachtens und meiner Kenntnis nach keine Ausnahmen.
Sie müssten dann ein Jahr der Regelbesteuerung folgen und können dann, wenn Sie unter den entsprechenden Umsätzen in diesem Jahr der Regelbesteuerung geblieben sind und auch im nächsten Jahr darauf einen Umsatz nicht mehr als 50.000 Euro warten, dann wieder zu Kleinunternehmerregelung zurückkehren.
Hierfür ist es dann ausreichend im neuen Jahr eine kurze Mitteilung an das Finanzamt zu senden, dass sie wieder der Kleinunternehmerregelung unterliegen wollen.
Sie können natürlich auch schauen, ob es noch Möglichkeiten gibt, den Umsatz gegebenenfalls zu drücken und gegebenenfalls noch einmal die Umsatzberechnung speziell zu prüfen, ob tatsächlich die Umsatzgrenze überschritten worden ist.
Leider kann ich Ihnen keine bessere Nachricht übermitteln, hoffe aber, dass ich Ihnen trotzdem hilfreich geantwortet habe und stehe bei Nachfragen jederzeit gerne zur Verfügung.
Über eine anschließende positive Bewertung freue ich mich.
Viele Grüße
Christian Joachim
Rechtsanwalt
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