Klavier Versionen von aktuelle Lieder für Schüler
Fragestellung
Sehr geehrte Frau Dr. Koch
Ich bin freischaffende Musikerin. Ich möchte Klavierfassungen von GEMA geschützte Aktuelle Lieder (Werke) von Audioaufnahmen transkribieren und in Form von Musiknoten in Internet zum Verkaufen (Downloaden) anbieten. Es handelt sich um Lieder für die es keine Noten im Handel gibt.
Bevor ich das mache, möchte ich aber jemanden, der Kompetenter als ich ist fragen: Darf ich Klavier Versionen von geschützte Werke schreiben? Als was für ein Medium soll ich Sie bei GEMA anmelden? Ich finde bei GEMA kein Formular für Transkriptionen von Musikstücken oder Musiknoten. Danke für die Antwort im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin und Mediatorin Nicole Koch, LL.M.
Sehr geehrte Fragestellerin,
wenn Sie die Noten abändern, also z.B. ein Lied aus den Charts für das Klavier umschreiben, dann handelt es sich um die Coverversion eines urheberrechtlich geschützten Werkes, denn die Melodie bleibt gleich und Sie setzen auch keine neuen Akkorde etc. Sie nehmen keine wesentlichen Veränderungen vor.
Die hierfür notwendigen Rechte müssen Sie vorher bei der GEMA als zuständiger Verwertungsgesellschaft einholen.
Mit dem passenden Formular kann ich Ihnen leider nicht weiterhelfen. Ich habe auch kein passendes Formular hierzu gefunden.
Bitte rufen Sie bei der GEMA an. Die Telefonnummer lautet:
Tel.: +49 (0) 30 588 58 999
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne kostenlos zur Verfügung.
Ich hoffe, dass ich Ihnen hiermit zunächst weiterhelfen konnte und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Dr. Nicole Koch, LL.M.
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