Kindesunterhalt
Fragestellung
Hallo, wenn ein 17-jähriger Junge einen Nebenjob als geringfügig Beschäftigter annimmt, sein Vater Kindesunterhalt an die Mutter zahlt, wird dann das "Einkommen", das der Junge hat mit dem Kindesunterhalt verrechnet? Wenn ja, wie hoch wäre dann der Betrag um den der Kindesunterhalt minimiert würde?
Freundliche Grüße
Hans-Werner Fuchs
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
0900-1010 999 * anrufen
Antwort von Rechtsanwältin Kristina Standke
Sehr geehrter Ratsuchender,
grundsätzlich mindert eigenes Einkommen des Kindes seinen Unterhaltsbedarf.
Eine Ausnahme besteht, wenn es sich um ein Einkommen aus überobligatorischer Tätigkeit handelt. Dann ist das Einkommen gar nicht oder nur zum Teil zu berücksichtigen.
So ist einem Schüler ein Verdienst aus einer Nebentätigkeit zur Aufbesserung des Taschengeldes oder zur Erfüllung von Luxuswünschen (Kauf eines PkW, Motorrad, Fahrschule) nicht anzurechnen.
Besucht ihr Sohn jedoch nicht die Schule, müßte er sich das Einkommen anrechnen lassen. Und zwar zur Hälfte, da die andere Hälfte mit dem Naturalunterhalt (welchen die Kindesmutter leistet) verrechnet wird.
Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sei konnte und wünsche Ihnen viel Erfolg!
Mit freundlichen Grüßen
K. Standke
Sie haben eine Frage im Bereich Familienrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).