Kindergeldanspruch aus dem Ausland (Italien)
Fragestellung
lebe als Deutscher (freiberufl. Architekt in ital. Architektenkammer eingetragen) mit zwei deutschen schulpflichtigen Kindern u. ital. Ehefrau längerfristig in Italien.(dort auch einkommensteuerpflichtig)
Italien zahlt freiberufl. Selbständigen kein Kindergeld.
Frage: besteht diesbezüglich ein Anspruch in Deutschland?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Oliver Wöhler
Sehr geehrter Ratsuchender,
ich danke für die Anfrage.
Ich gehe davon aus, dass Sie in Deutschland nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und auch nicht nach § 1 III EStG so behandelt werden. Damit entfällt ein Anspruch nach dem EStG, weil dieses ansonsten an den Wohnsitz im Inland anknüpft.
Kindergeld kann auch nach dem BKGG ins Ausland gezahlt werden.
Sie erfüllen aber diese Voraussetzungen nicht. Keiner der Fälle aus § 1 BKGG trifft auf Sie zu. Sie müssen dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegen oder Missionar oder Rentner sein.
Sie haben aktuell keinen Kindergeldanspruch nach deutschem Recht, sondern können Kindergeld nur in Italien erhalten wenn Sie die dortigen Voraussetzungen erfülle, was ja leider nicht der Fall ist. Das deutsche Recht sieht für Fälle wie Ihre, leider keine Ausnahme vor.
Es tut mir leid Ihnen nichts positiveres mitteilen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeits- und Familienrecht
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