kindergeld
Fragestellung
Wie gesprochen ,Wir sind deutschen aber ich und meine 3kinder wollen nach Togo auswanden
aber meine man bleibe noch hier und arbeite weiter
haben meine Kinder noch Anspruch auf Kindergelde???
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Jürgen Vasel
Sehr geehrte Fragestellerin,
die Kinder müssen in Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum ihren Wohnsitz haben, um Kindergeld zu bekommen. Wenn sie ihren Wohnsitz nach Togo verlegen, haben sie also leider keinen Anspruch auf Kindergeld mehr.
Ich bedaure, Ihnen keine günstigere Auskunft geben zu können.
Ihr Mann kann aber Unterhaltsleistungen für die Kinder gem. § 33a EStG von der Steuer absetzen (Anlage Unterhalt zur Einkommensteuererklärung).
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
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hmmm was soll ich jetzt sagen ich bin nicht zufrieden über den Antwort den ich bekam aber ich kann ja nicht dagegen tun
Aber alles in eine in seine arbeite kann ich nur sehr gut sagen
er ist gut in den was er mach daher 4 Stern