Kfz-Schaden innerh. 1 Jahres nach Gebraucht-K.
Fragestellung
Sachmangel: Schraubenfeder in meinem Kfz -Skoda- war im Urlaub komplett durchgebrochen.
Skoda wurde am 7.8.14 von Fachfirma gebraucht gekauft.
Lt. Vertrag verjähren Ansprüche des Käufers wg. Sachmangels innerhalb eines Jahres.
Schaden wurde im Juni 2015 angezeigt.
Fa. Kfz-Weiser, Seewald bzw. VW-Vers. reagiert nicht.
Was tun?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Marc Nathmann
Sehr geehrter Fragesteller,
ich bedanke mich für Ihr Vertrauen und beantworte gern Ihre Frage.
Dem Grunde nach liegt hier in der Tat ein Sachmangel vor dem Hintergrund Ihrer Schilderung vor. Dieser berechtigt Sie zum Schadensersatz, also den Ersatz der Kosten für Reparatur und sonstige Aufwände (ggf Mietwagen pp.).
Die Interessante Frage ist, ob hier eine Garantie vorliegt. Dann nämlich müsste der Verkäufer beweisen, dass der Mangel nicht in Ihre Risikosphäre fällt.
Ansonsten müssten Sie im Zweifel beweisen, dass das Fahrzeug im Zeitpunkt des Kaufs den Fehler bereits hatte, was in der Praxis äußerst schwierig ist.
Wenn Sie Ihre Forderung bereits gestellt haben sind folgende weiteren Schritte denkbar:
1. Mahnung und Fristsetzung (14 Tage)
2. Anschließend Mahnbescheid oder Klage
Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Nathmann
Rechtsanwalt
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