Kaufvertrag Immobilie
Fragestellung
Ist die Festlegung der Zahlungsfrist (S.8 Abs.2) für den Kaufpreis durch (S. 9 Abs 5) wirkungslos ?
Sollte stattdessen ein verbindlicher Termin für die Entrichtung des vollständigen Kaufpreises festgelegt werden?
S.8, Kaufpreis, Abs2:
"Der gesamte Kaufpreis ist zu zahlen binnen 14 Tagen nach Absendung ei-ner Mitteilung des Notars an den Käufer (maßgebend ist das auf dem Brief-kopf der Mitteilung angegebene Datum)"
S. 9 Abs 5:
Die Beteiligten vereinbaren, dass die Übersendung der Fälligkeitsmitteilung des Notars kein „Ereignis“ im Sinne des § 286 Abs. 2 Ziffer 2 BGB bildet; ansonsten gelten für den Eintritt des Verzugs die gesetzlichen Bestimmungen
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben nachfolgend beantworte:
Die Festlegung der Zahlungsfrist auf Seite 8 Abs. 2 ist verbindlich und wird durch die Ausstellung und Zusendung des Schreibens des Notars in Gang gesetzt.
Hieran ändert die Formulierung auf Seite 9 erster Absatz nichts. Die Bezeichnung Ereignis knüft an eine frühere Regelung in § 284 BGB an, in der das Wort Kündigung (statt Ereignis) verwendet wurde. Die Regelung in § 286 Abs. 2 BGB bestimmt einen Verzugseintritt ohne Ausspruch einer Mahnung. Da in zugrundeliegenden Fall ein fester Termin für die Zahlung vertraglich geregelt wurde, tritt nach Ablauf dieses Zahlungstermins die Regelung Abs. 5 Seite 8/9 ein, wonach der Käufer dann einen vertraglichen Verzugszins schuldet, der sich an dem gesetzlichen Verzugszinssatz orientiert.
Auf die gesetzlichen Verzugsfolgen kommt es aufgrund der vertraglichen Regelung nicht an.
Im Ergebnis ist die Zahlungsfrist des Abs.2, Seite 8 weiterhin verbindlich.
Ich hoffe ich konnte Ihnen einen hilfreichen Überblick verschaffen. Bei Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt
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