Kauf eines Autos im Autohaus
Fragestellung
SEHR GEEHRTE DAMEN UND HERREN. AM DIENSTAG DEN13.6.2017 BIN ICHMIT MEINEM FREUND IN EIN AUTOHAUS GEFAHREN UM MIR DORT EIN AUTO ANZUSCHAUEN WAS ICH DANN ZUM TAUSCH FUER MEIN JETZTIGES ANBIETEN KANN. ES KAM AUCH ZUM VERTRAG UND VERBLIEBEN SIND WIR SO DAS WIR DAS AUTO AM 19.6.2017 ABHOLEN KOENNEN.AM 19.6 HAB ICH IM AUTOHAUS ANGERUFEN UND DORT TEILTE MIR DER CHEF MIT DAS ICH DAS AUTO HOLEN KOENNE ABER ICH MUESSTE ES DEN NACHSTEN TAG HIN BRINGEN DA NOCH EINIGE REPERATUREN WIE AN LENKUNG UND FENSTERHEBEL GEMACHT WERDEN MUESSE. ICH TEILTE DEM VERKAUFER MIT DAS ICH DAS AUTO NICHT HOLE BEVOR ALLES OK IST UND WIR VERBLIEBEN SO DAS ER SICH AM SPAETEN NACHMITTAG AM 20.6.2017 MELDET DAMIT ICH DAS AUTO HOLEN KANN WAS ER NICHT TAT. HAB ICH DAS RECHT JETZT VOM VERTRAG ZURUCK ZU TRETEN. DENN ABGEMACHT BEIM ERSTEN TERMIN WAR DER 19.6. UND MIT EINEM AUTO WAS NICHT IN ORDNUNG IST FAHR ICH NIICHT. AUCH TEILTE ICH DEM VERKAUFER MIT DAS ICH DAS AUTO BRAUCH DA ICH ARBEITEN MUS...
MEINE ZWEITE FRAGE IST KANN ICH DENN OHNE WEITERES JETZT MIT MEINEM AUTO NOCH FAHREN DA JA DIE UBERGABE SCHON AM MONTAG STATT FINDEN SOLLTE WEGEN VERSICHERUNG , WAS GENAU KANN ICH DENN JETZT MACHEN UND HAB ICH RECHT VOM KAUF ZURUECK ZU TRETEN WEIL WENN JA WUERDE ICH ES MORGEN MACHEN DA ICH AUF EIN AUTO ANGEWIESEN BIN UND BIS HEUT KEINE NACHRICHT BEKOMMEN HAB. VIELEN DANK IM VORRAUS
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Robert Weber
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Ein Recht zum Rücktritt haben Sie nur, wenn der Verkäufer Ihnen die Herausgabe des Autos verweigert. Sie sollten daher bei dem Verkäufer anrufen und fragen, wann Sie das Auto übernehmen können. Wenn er keinen konkreten Termin nennt, sollten Sie schriftlich (Einwurfeinschreiben) eine Frist (sieben Tage) zur Herausgabe setzen.
Sie können mit Ihrem alten Auto fahren, bis der Verkäufer die Herausgabe des Autos anfordert. Wegen der Versicherung sollten Sie mit der Versicherung abklären, bis wann der Versicherungsschutz gilt. Am besten rufen Sie dort an. Bitte beachten Sie, dass Sie ohne gültige Versicherung nicht fahren dürfen.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
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