Kauf der Hälfte unseres Einfamilienhauses
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Frau und ich besitzen je zu 50 % eine kleines Einfamilienhäuschen im Wert von ca. 70.000,- €. Ich habe Ihren Onkel vor ca. zwei Jahren ausbezahlt und dadurch die Hälfte erworben.
Ich möchte jetzt die andere Hälfte des Häuschen von meiner Frau für 35.000,- € abkaufen.
Warum?
Meine Frau ist GF einer UG, die sie mit ihrem Bruder betreibt. Beide besitzen weiteres Eigentum. Durch die Situation in der Firma könnte dieses gefährdet sein. Gerne würde ich unser Häuschen halten.
Kann ich dies zun oder könnten irgendwelche Probleme bestehen, da ich der Ehegatte bin?
Mit freundlichen Grüßen
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Antwort von Rechtsanwalt Reinhard Otto
Guten Tag,
ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der dazu erteilten Informationen wie folgt beantworten:
Grundsätzlich können Sie Eigentum auch von Ihrem Ehepartner erwerben, insoweit bestehen keine Beschränkungen.
Soweit Ihre Frau Nicht nur Geschäftsführerin, sondern auch Gesellschafterin der UG ist, und sie aufgrund geschlossener Verträge und/oder Bürgschaften Dritten gegenüber für Verbindlichkeiten der UG haften sollte, und durch den Verkauf des Miteigentumsanteiles an Sie Haftungsvermögen entzogen wird, können unter bestimmten Umständen Gläubiger diese Übertragung anfechten, (siehe Anfechtungsgesetz).
Dies würde insbesondere dann bedeutsam werden, wenn das Eigentum zu weniger als dem objektiven Verkehrswert übertragen würde.
Falls über das Vermögen der UG das Insolvenzverfahren eröffnet werden sollte, stehen auch dem Insolvenzverwalter nach den §§ 130 bis 147 InsO bestimmte Anfechtungsmöglichkeiten zu.
Von daher sollte bei der Übertragung darauf geachtet werden, dass der vereinbarte Kaufpreis auch dem tatsächlichen Wert entspricht, was zu einer gewissen Sicherheit gegen Anfechtungen und/oder Gläubigerzugriffe führt.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Otto
Rechtsanwalt
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