Kapitalmarkthandel Gewerbeanmeldung
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Schröter,
ich möchte von (bekannten) Privatpersonen Geld sammeln, um mit damit Terminkontrakte zu handeln. Ich persönlich mache dies bereits mit Gewinnerzielungsabsicht, allerdings nicht gewerblich registriert (lediglich Kapitalertragssteuer). Die Strategie ist ähnlich der Aktienanlage, nur mit Optionen und Futureskontrakten. Das Konto befindet sich bei dem Broker TDAmeritrade (USA, aber die nehmen auch deutsche Kunden).
Nun bin ich profitabel und Bekannte möchten mir Geld zum Investieren geben. Da ich dies ausweiten möchte, möchte ich nun wissen, wie weit ich das ohne Anmeldung eines Gewerbes betereiben darf. Und wenn ich direkt eins anmelden muss, welches? Die Summen werden sich auf mehrere Tausend bis Hunderttausend belaufen. Profite werden lediglich mit dem An- und Verkauf der Kontrakte erzielt (sollte kein Verlust entstehen).
Falls es in Deutschland zu teuer ist, kenn ich nur die Möglichkeit des Unternehmens auf den Bahamas.
Ich bin kein zertifizierter Anlageberater o.Ä.
Lediglich M.Sc. in Business&Management.
Freundliche Grüße
Marc Bohmann
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Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben nachfolgend beantworte:
1. Soweit Sie die Tätigkeit ohne Gewinnerzielungsabsicht durchführen, handelt es sich nicht um eine gewerbliche Tätigkeit. Eine solche setzt voraus:
nach außen gerichtete Tätigkeit
selbständige (nicht freiberufliche) Tätigkeit
planmäßig auf gewisse Dauer angelegt
Gewinnerzielungsabsicht
keine generell gegen das Gesetz oder die guten Sitten verstoßende Tätigkeit
2. Sobald Sie hingegen von den Gewinnen einen Teil einbehalten, handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit, für die eine Gewerbeanmeldung und die Beantragung einer Steuernummer erforderlich ist. Hinsichtlich der Gewerbesteuer haben Sie einen Freibetrag von EUR 24.000,-.
3. Ein weiteres Problem stellt sich aus meiner Sicht im Hinblick auf die Auskehrung der Gewinne. Soweit das Brokerkonto auf Sie läuft, müssen Sie die Gewinne versteuern. Soweit Sie mit den Anlegern vereinbaren, dass die Gewinne an die Anleger ausgeschüttet werden, müssen Sie diese darauf hinweisen, dass die Gewinne steuerpflichtig sind. Alternativ müßten Sie die Brokerkonten direkt auf den Namen der Anleger führen, damit bei Ihnen erst dar keine Gewinne anfallen.
4. Im Ergebnis müssen Sie ein Gewerbe anmelden, sobald Sie mit Gewinnerzielungsabsicht tätig werden.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und einen hilfreichen Überblick verschaffen.
Mit besten Grüßen
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