Kapitalanlagewohnung zum Eigenbedarf Kündigen
Fragestellung
Hallo Herr Webber,
Wir möchte Kaufen eine vermietete Wohnung für Eigene Benutzung. Die Mietering möchte auch umziehen und auf der Suche nach Wohnung (Mündlich gesagt). Die Kaufdatum ist 01. July, 2017 als möchte wir die Mieterin Zeit geben zu finden eine Wohnung. Die Mieterin wohnene mit ein Töchter in eine 4 Zimmer Wohnung. Wegen gesundliche grund, Sie kann nicht arbeiten und nehmen Sozial Hilfe.
Wir brauchen Antwort auf folgende Frage:
1. Was passiert wenn Mieterin am 01.07.2017 sagt, dass Sie brauchen mehr Zeit als Sie keine Wohnung gefunden? Könnnen wir Eigenbedarft Kündigen? Wie lange es dauert?
2. Was passiert wenn die Mieterin möchte nicht/kann nicht umziehen nach dem Eigenbedarf Kündigung?
3. Im schlimmeste Fall, wann und wie Können wir die Wohnung frühste bekommen für Eigene Benutzung?
Hiermit sende Ich die Mietvertag (Mieterin wohnt in diesem Wohnung ca. 20 Jahre). Wir haben zwei Kinder (9 J. und 3 J.) und Jetzigen 3 Zimmer Wohnung (ca. 67 qm) is zu Klein für uns.
Es wäre Super wenn Sie mir die Frage detaliert Antworten kann.
Mit freundlichem Grüßen,
Md Kamaruzzaman
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Robert Weber
Sehr geehrter Ratsuchender,
zu den einzelnen Fragen:
1.) Sie müssen dann wegen Eigenbedarfs kündigen und auf Räumung klagen. Die Kündigungsfrist beträgt neun Monate. Die Kündigung kann aber erst nach Eintragung im Grundbuch ausgesprochen werden, vorher nicht. Die Räumungsklage kann je nach Gericht mehrere Monate dauern.
Wenn die Wohnung nach Abschluß des Mietvertrages in Wohneigentum umgewandelt wurde, wofür einiges spricht, müssen Sie auch noch die Sperrfrist beachten, die je nach Stadt drei bis zehn Jahre beträgt. D.h. Sie können dann erst drei bis zehn Jahre nach Eintragung im Grundbuch kündigen.
2.) Wenn die Mieterin trotz Kündigung nicht auszieht, müssen Sie wie oben beschrieben eine Räumungsklage erheben.
3.) Im schlimmsten Fall, also wenn auch eine volle Sperrfrist gilt, kann es zwölf Jahre ab Eintragung im Grundbuch dauern. Ohne eine Sperrfrist würde es nur ca ein bis zwei Jahre dauern, je nach Geschwindigkeit des Gerichts.
Bei Verständnisproblemen oder Fragen stellen Sie bitte sofort eine Rückfrage über die Kommentarfunktion.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
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Vielen dank für Ihre Email. Die Mieterin ist 52 Jahre alt und wegen Gesundheitliche grund (Krankheit) kann nicht arbeiten. Sie beokommen Sozialhilfe. Sie wohnen mit Seiner Töchter (22 J), studentin un Studieren im Mainz. Die Wohnung ist im Frankfurt.
Eine bekannte hat mir gesagt dass, wenn jemand ist im Sozialhilfe wegen Krankheit, Sie können Eigensbedarf Kündigung ablehnen (sogenannte "Soziale Härte"). Auch Sozialamt schutz solche Mieter/Sozialhilfe empfänger. Ich weiss nicht genau welche Krankheit die Mieterin hat aber Sie machen alle alltagliche dinge (e.g. Einkaufen, ...). Obwohl die Wohnung ist nicht "Barrierfrei", aber die Wohnung ist im Erdgeschoss (ein Kleine Treppe zwischen Haustür und Wohnungstür".
Ich wäre dankbar wenn Sie mir bald ein Antwort geben kann. Meine Entscheidung ob Ich will die Wohnung abhängig von Ihre Antwort.
Mit freundlichem Grüßen,
Md Kamaruzzaman
Ein zusatzliche Info. Die Haus ist ein Miethaus und es gibt kein "Sperrfrist".
Vielen dank für Ihre Mühe.
Mit freundlichem Grüßen,
Md Kamaruzzaman
eine Krankheit und Abhängigkeit von Sozialhilfe ist nicht automatisch ein Hindernis für Eigenbedarf. Es kommt auf das Ausmaß der sozialen Härte an, insbesondere ob ein Umzug zumutbar ist.
Ich empfehle, diesen Punkt sehr sorgfältig durch einen örtlichen Anwalt prüfen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt