Kapitalanlage
Beantwortet von Rechtsanwalt Björn Karst, Dipl.-Kfm.
Fragestellung
Ich habe im Jahr 2015 einer GbR Geld gelieheh.
Es gibt 3 schriftliche Darlehensverträge zu je 10000€.
Seit ca. einem Jahr gibt es keine Geschäftsaktivitäten mehr, weil das Geld alle ist.
Um die Produkte auf den Markt zu bringen, würden mindestens weitere 40 000 € benötigt
Ich habe die Darlehesverträge im letzen Herbst aus besonders wichtigem Grund gekündigt,
weil die Gesellschafter hoffnungslos zerstritten sind und keine Gewinnaussicht besteht.
Im Darlehensvertrag gibe es einen Absatz:
"Das Darlehenkann währen der Laufzeit nur in Ausnahmefällen gekündigt werden,wie zum Beispiel imTodes- oder Krankheitsfall des Darlehengebers. In diesem Fall wird das Darlehen
spätestens nach 3 Monaten zurückgezahlt."
Frage: Ist meine Kündigung wirksam?
Die geschäftsführerin hatauf meine eingeschriebene Kündigung (mit Rückschein)
nicht reagiert.
Was kann ich tun, wenn meine Forderungen weiterhin ignoriert werden?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Björn Karst, Dipl.-Kfm.
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
anbei sende ich Ihnen die angekündigten Begutachtungen. Bitte beachten Sie auch das beigefügte Anschreiben.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und wünsche Ihnen viel Erfolg in dieser Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Björn Karst
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