Irreführende Werbung
Fragestellung
Hallo,
ich lade 2 Seiten eines Werbeflyers hoch. Die dort abgedruckte Werbeaussage
"15% Rabatt auf a l l e Ranzen" und die dann erfolgende Einschränkung durch kleinen Stern
und ein sehr kleingedrucktes "auf ausgewählte Ranzen" halte ich für wettbewerbswidrig, da
widersprüchlich. Entweder lobe ich einen Rabatt auf alle Ranzen aus oder nur auf ausgewählte.
Wenn Sie meine Einschätzung teilen, möchte ich den Verantwortlichen abmahnen.
Ausserdem stellt sich mir die Frage, ob der Verantwortliche in dem Flyer aufgeführt sein muss.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwalt Stefan Steininger
Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Auffassung wird vom Landgericht München I, Urteil vom 28. August 2012 – 33 O 13190/12 durchaus geteilt.
Nach Auffassung des Landgerichts ist die Aussage „10 % auf alles“ falsch, da die Preisreduktion eben nicht auf sämtliche Waren gewährt wurde. Dass auf die Ausnahmen mit einem Sternchenhinweis hingewiesen wurde, sei im Ergebnis unerheblich, da eine blickfangmäßig herausgestellte Anpreisung für sich genommen keine unwahren Angaben enthalten dürfe. Dies wäre mit der Einschränkung auf bestimmte Artikel aber der Fall.
Im Übrigen halte ich die Angaben auf dem Flyer für ausreichend, der verantwortliche ist offenbar das werbende VW/Audi-Zentrum.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.
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